Senat
Höchstes Kollegialorgan der Hochschule
Die Selbstverwaltung ist wesentliches Merkmal einer Hochschule. Entscheidungen zu Lehre und Studium werden in den "Kollegialorganen" der Hochschule getroffen - an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sind das
- der Senat,
- die Fachbereichsräte (an den 10 Fachbereichen) und
- der Zentralbereichsrat (am Zentralen Lehrbereich).
Funktionen und Aufgaben
Die Aufgabenbereiche des Senats sind vielseitig und kaum kurz zu fassen. Als "Kollegialorgan" ist der Senat bei Inhalten von hochschulweiter Bedeutung zu beteiligen. Das können zum Beispiel sein:
- Grundsatzfragen, die die Hochschule als Ganzes betreffen, wie die Inhalte des gemeinsamen Grundstudiums oder die Veränderung von Modulhandbüchern,
- Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen und
- Personalangelegenheiten, wie z.B. bei Vorschlägen zur Berufung von Lehrenden.
Viele Details zu den Aufgaben finden Sie in der Grundordnung der Hochschule (vgl. § 8).
Besetzung
Im Senat sind mit 38 Mitgliedern alle relevanten Gruppen der Hochschule vertreten:
- Den Vorsitz führt die Präsidentin,
- 11 Sitze entfallen auf die Dekaninnen und Dekane der 10 Fachbereiche und des Zentralen Lehrbereichs
- 26 Sitze werden durch regelmäßige Wahlen bestimmt:
- aus der Gruppe der hauptamtlich Lehrenden (11 Sitze bei einem Sitz je Bereich und mit einem Mandat über 2 Jahre),
- aus der Gruppe der Studierenden (11 Sitze bei einem Sitz je Bereich und jährlicher Wahl) und
- aus der hochschulweiten Gruppe der Lehrenden für besondere Aufgaben und der Beschäftigten (4 Sitze für alle (!) Bereiche und einem Mandat über 2 Jahre).
Weitere Personen ergänzen und beraten den Senat, sie sind aber bei Wahlen und Abstimmungen nicht stimmberechtigt:
- Der Kanzler nimmt als Leitung der Zentralen Hochschulverwaltung mit beratender Stimme an den Sitzungen des Senats teil.
- Die Ehrensenatoren sind weitere, nicht stimmberechtigte Mitglieder des Senats. Die Eigenschaft eines Ehrensenators wurde bisher folgenden Personen verliehen:
- Bundesminister a.D. Peter Altmaier
- Staatssekretär a. D. Johann Hahlen
- em. Universitätsprofessor Dr. jur. Dr. rer. pol. Klaus König
- Bundesminister a.D. Gerhart R. Baum +
Ausschüsse und Arbeitsweise des Senats
Der Senat kann aus seiner Mitte beratende Ausschüsse bilden, er bestimmt auch deren Aufgabenbereich und Zusammensetzung. Die Ausschüsse können den Rat von Expertinnen und Experten einholen und ihre Ergebnisse dem Senat vorstellen.
Der Ständige Ausschuss für Studium und Lehre (ASL) ist ein solcher beratender Ausschuss des Senats der Hochschule. Er hat unter anderem die Aufgabe, Modulhandbücher der Studiengänge zu prüfen, bzw. zu beurteilen und diese dann als Beschlussvorschlag in den Senat zur Beratung einzubringen. Die Mitglieder des Ausschusses werden vom Senat aus deren Mitte für die Dauer von zwei, bzw. Studierende für ein Jahr bestimmt. Der Ausschuss wird bei seiner Arbeit von der Geschäftsstelle für den ASL unterstützt.
Die Arbeitsweise des Senats und der Ausschüsse ist durch die Geschäftsordnung geregelt. Sie bringt eine systematische Ordnung in die vielen zu erledigenden Aufgaben während einer Sitzung und in die Zeit bis zur nächsten Sitzung. Damit ist klar geregelt, wie Sitzungen verlaufen sollen, wie Beschlüsse gefasst werden und Vieles mehr. Sie finden die Geschäftsordnung des Senats unter der Sammlung der Rechtsgrundlagen mit diesem Link.
Termine von Wahlen und Sitzungen bis 2027
Der Senat tritt mindestens dreimal jährlich zu nichtöffentlichen Sitzungen am Campus der Hochschule in Brühl zusammen. Alle Termine finden ausschließlich in Präsenzform statt. Die Sitzungen gliedern sich in den ersten Sitzungstag für die Gruppensitzungen und den zweiten Sitzungstag für das Plenum (Beginn am Vormittag). Die Einladung mit genauer Uhrzeit und allen Unterlagen erhalten die Mitglieder ca. zwei Wochen vor dem angegeben Termin ausschließlich via E-Mail.
- Alle Termine 2025
- Im November 2025 startet hochschulweit der Prozess zur Senatswahl 2026, zur Wahl aufgerufen sind dann alle Studierenden der Hochschule.
- III 2025 - der Senat tagt am 18. und 19. November 2025 in Brühl.
- Alle Termine 2026
- Senatswahl 2026: Am 3. Februar 2026 wird hochschulweit gewählt: die Studierenden wählen ihre Vertretung im Senat.
- I 2026 - der Senat tagt zur konstituierenden Sitzung nach der Wahl am 3. und 4. März 2026 in Brühl.
- II 2026 - der Senat tagt am 23. und 24. Juni 2026, der Ort wird noch bekanntgegeben.
- Im November 2026 startet der hochschulweite Prozess zur Senatswahl 2027, zur Wahl aufgerufen sind dann Lehrende, Studierende und Beschäftigte.
- III 2026 - der Senat tagt am 17. und 18. November 2026 in Brühl
- Alle Termine 2027
- Die hochschulweite Senatswahl (mit Beteiligung aller Wählergruppen) findet voraussichtlich im Februar 2027 statt.
Der genaue Termin ist in Planung und wird frühestens im Oktober 2025 veröffentlicht. - Die Sitzungstermine und Tagungsorte für die Termine I 2027 (März 2027 in Brühl), II 2027 (Juni 2027) und III 2027 (November 2027) sind in Planung.
Sie werden frühestens im Oktober 2025 veröffentlicht.
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Stand der Informationen: 7. Juli 2025
Redaktion: senat-geschaeftsstelle@hsbund.de