Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Senat

Höchstes Kollegialorgan der Hochschule

Die Selbstverwaltung ist ein wesentliches Merkmal einer Hochschule. Entscheidungen zu Lehre und Studium werden in den "Kollegialorganen" der Hochschule getroffen - an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sind das

  • der Senat,
  • die Fachbereichsräte (an den 10 Fachbereichen) und
  • der Zentralbereichsrat (am Zentralen Lehrbereich).

Die Besetzung des Senats

Im Senat sind mit 38 Mitgliedern alle relevanten Gruppen der Hochschule vertreten:

  • Den Vorsitz führt die Präsidentin,
  • 11 Sitze entfallen auf die Dekaninnen und Dekane der 10 Fachbereiche und des Zentralen Lehrbereichs
  • 26 Sitze werden durch regelmäßige Wahlen bestimmt:
    • aus der Gruppe der Lehrenden (11 Sitze mit einem Mandat über 2 Jahre),
    • aus der Gruppe der Studierenden (11 Sitze bei jährlicher Wahl) und
    • aus der hochschulweiten Gruppe der Beschäftigten (4 Sitze mit einem Mandat über 2 Jahre).

Weitere Personen ergänzen und beraten den Senat, sie sind aber bei Wahlen und Abstimmungen nicht stimmberechtigt:

  • Der Kanzler nimmt als Leitung der Zentralen Hochschulverwaltung mit beratender Stimme an den Sitzungen des Senats teil.
  • Die Ehrensenatoren sind weitere, nicht stimmberechtigte Mitglieder des Senats. Die Eigenschaft eines Ehrensenators wurde bisher folgenden Personen verliehen (in alphabetischer Reihenfolge):
    • Bundesminister a.D. Peter Altmaier
    • Bundesminister a.D. Gerhart R. Baum
    • Staatssekretär a. D. Johann Hahlen
    • em. Universitätsprofessor Dr. jur. Dr. rer. pol. Klaus König

Die Aufgaben des Senats

Die Aufgabenbereiche des Senats sind vielseitig und kaum kurz zu fassen. Als "Kollegialorgan" ist der Senat bei Inhalten von hochschulweiter Bedeutung entscheidend zu beteiligen. Beispielhaft gehören zu den Aufgabenfeldern:

  • Grundsatzfragen, die die Hochschule als Ganzes betreffen, wie die Inhalte des gemeinsamen Grundstudiums oder die Veränderung von Studienplänen,
  • Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen und
  • Personalangelegenheiten, wie z.B. bei Vorschlägen zur Berufung von Lehrenden.

Viele Details zu den Aufgaben finden Sie in der Grundordnung der Hochschule, hier insensondere in § 8 dieser Ordnung.

Der Senat tagt unter Vorsitz der Präsidentin, die Sitzungstermine finden Sie unten auf dieser Seite.

Damit der Senat tagen und Beschlüsse fassen kann, wird er unterstützt durch die Geschäftsstelle des Senats.

Ausschüsse und Arbeitsweise des Senats

Der Senat kann aus seiner Mitte beratende Ausschüsse bilden, er bestimmt auch deren Aufgabenbereich und Zusammensetzung. Die Ausschüsse können, meistens in kleinerem Kreis, beraten, den Rat von Expertinnen und Experten einholen und ihre Ergebnisse dem Senat vorstellen.

Der Ständige Ausschuss für Studium und Lehre (ASL) ist ein solcher beratender Ausschuss des Senats der Hochschule. Er hat unter anderem die Aufgabe, Modulhandbücher der Studiengänge zu prüfen, bzw. zu beurteilen und diese dann als Beschlussvorschlag in den Senat zur Beratung einzubringen. Die Mitglieder des Ausschusses werden vom Senat aus deren Mitte für die Dauer von zwei, bzw. Studierende für ein Jahr gewählt, den Vorsitz wählt der Ausschuss aus seiner Mitte. Der Ausschuss wird bei seiner Arbeit von der Geschäftsstelle für den ASL unterstützt.

Die Arbeitsweise des Senats ist durch die Geschäftsordnung geregelt. Sie bringt eine systematische Ordnung in die vielen zu erledigenden Aufgaben während einer Sitzung und in die Zeit bis zur nächsten Sitzung. Damit ist klar geregelt, wie Sitzungen verlaufen sollen, wer eine Niederschrift anfertigt und Vieles mehr. Sie finden die Geschäftsordnung des Senats online unter der Sammlung der Rechtsgrundlagen mit diesem Link.

Termine: Wahlen und Sitzungen bis 2026

Der Senat tritt zu nicht-hochschulöffentlichen Sitzungen am Campus der Hochschule in Brühl zusammen.

In der folgenden Übersicht ist jeweils der erste Sitzungstag für die Gruppensitzungen (Beginn am Nachmittag) und der zweite Sitzungstag für das Plenum (Beginn am Vormittag) angegeben. Die Einladung mit allen Unterlagen erhalten die Mitglieder zwei Wochen vor dem angegeben Termin via E-Mail.

  • Termine 2024
    • Wahl zum Senat (nur in der Wählergruppe "Studierende") am 6. Februar 2024
    • I 2024 am 5. und 6. März 2024
    • II 2024 am 18. und 19. Juni 2024
    • IIa 2024 am 10. und 11. September 2024 - außerordentliche Sitzung
    • III 2024 am 19. und 20. November 2024

  • Termine 2025
    • Wahl zum Senat (in allen Wählergruppen) am 11. Februar 2025
    • I 2025 am 11. und 12. März 2025
    • II 2025 am 24. und 25. Juni 2025
    • III 2025 am 18. und 19. November 2025
  • Termine 2026
    • Wahl zum Senat (nur in der Wählergruppe "Studierende") am 3. Februar 2026
    • I 2026 am 3. und 4. März 2026
    • II 2026 und weitere Termine sind in Planung.

Alle Termine finden in Präsenz statt und stehen unter Vorbehalt.

Stand der Informationen: 06.03.2024, Redaktion: senat-geschaeftsstelle@hsbund.de

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