Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Dekanat

Die Vertretung der Lehre im Grundstudium am Zentralbereich.

Das Dekanat des Zentralen Lehrbereich besteht aus der Dekanin / dem Dekan und der Prodekanin / dem Prodekan, die die Leitung des Dekanats wahrnehmen, und dem zugeordneten Verwaltungspersonal. Die Dekanin / der Dekan leitet unbeschadet der Rechte der Präsidentin / des Präsidenten den Zentralen Lehrbereich und die ihm zugeordnete Verwaltung; sie /er ist damit den Fachbereichsleiterinnen / Fachbereichsleitern im Wesentlichen gleichgestellt.

Die Dekanin / der Dekan Vorgesetzte / Vorgesetzter des Verwaltungspersonals des Dekanats. Die Dekanin / der Dekan ist auch Vorgesetzte / Vorgesetzter der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter des Zentralen Lehrbereichs und entscheidet über ihren Einsatz in Lehre, Forschung und Verwaltung.

Leiter ist Herr Prof. Dr. Philipp Czap

Vetreter des Leiters ist Herr Prof. Dr. Achim Buchwald

Aufgaben

Die Dekanin / der Dekan koordiniert die Lehre am Zentralen Lehrbereich, achtet auf die Einhaltung der Dienstpflichten sowie die Einhaltung der Regelungen zum Deputat der hauptamtlich Hochschullehrenden und sorgt für die Beteiligung des Lehrkörpers an Hochschulprüfungen. Ihr / ihm steht insoweit unbeschadet der Rechte der Präsidentin / des Präsidenten ein Aufsichts- und Weisungsrecht zu. Die Rechte des hauptamtlichen Lehrpersonals aus Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes bleiben unberührt. Die Dekanin / der Dekan vertritt das Dekanat nach außen. Die Prodekanin / der Prodekan vertritt die Dekanin / den Dekan ständig.

  • Fakultäts- und Hochschulentwicklung: Das Dekanat nimmt Aufgaben der Hochschulentwicklung für den Zentralen Lehrbereich wahr. Dabei sind die Gesamtververantwortung des Zentralen Lehrbereichs für die gesamte Hochschule und der Hochschulentwicklungsplan zu beachten.
  • Perspektiventwicklung für das akademische Personal: Das akademische Personal bildet das Zukunftspotenzial der Hochschulie. Es ist Anspruch und Verpflichtung, angemessene Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen und deren Umsetzung kontinuierlich zu evaluieren.
  • Ressourcenverantwortung: Das Dekanat wacht über die vorhandenen personellen Ressourcen der Lehre am Zentralen Lehrbereich und sorgt für die Deckung des jeweiligen Bedarfs.
  • Grundsatzfragen: Das Dekanat unterbreitet und koordiniert Vorschläge und Stellungnahmen zu Grundsatzfragen von Forschung, Lehre und Beratung.
  • Organisation des Lehrbetriebs: Das Dekanat erstellt in Abstimmung mit den Sprecherinnen / Sprechern der Studienbereiche die Gesamtplanung für den Einsatz von Lehrkräften und sorgt für die notwendige Koordinierung der verschiedenen Lehrveranstaltungen am Zentralen Lehrbereich. Das Dekanat informiert die Sprecherinnen / Sprecher der Studienbereich auf Wunsch zweimal jährlich über die Deputatsstände der hauptamtlich Lehrenden an ihren Studienbereichen; drei Monate vor dem Beginn eines Semesters über den Stand des vergangenen Semesters.
  • Querschnittaufgaben: Das Dekanat erfüllt Aufgaben der Koordination zwischen den Studienbereichen. Darüber hinaus nimmt das Dekanat auch die Koordination von Querschnittsaufgaben der Lehre an der gesamten Hochschule wahr. Es soll die fachliche Vernetzung zwischen den Fächern des Grundstudiums und denen der unterschiedlichen Abschnitte des jeweiligen Hauptstudiums sicherstellen.
  • Studienberatung: Das Dekanat ist für die Studienberatung im Rahmen des Grundstudiums zuständig. Dies umfasst auch Beratung und Prüfung von Fragen des Hochschulzugangs und der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.
  • Prüfungsaufgaben: Regelung der gemäß den verschiedenen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen durch die HS Bund festzulegenden Einzelheiten der Zwischenprüfung am Standort Brühl. Die Zwischenprüfungsrichtlinie ist in ihrer jeweils geltenden Form zu beachten; Änderungen der Zwischenprüfungsrichtlinie sind im  Benehmen mit dem Zentralbereichsrat vorzunehmen.

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