Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Berufsperspektiven

Gemäß dem Bundesbeamtengesetzes (BBG) endet euer Beamtenverhältnis auf Widerruf mit Ablegen der Laufbahnprüfung. Ein Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung besteht zwar nicht, aber der Bedarf der Behörden an hochqualifiziertem Personal auf dem Gebiet der IT ist sehr groß, sodass die Wahrscheinlichkeit einer Übernahme nach dem Studium sehr hoch ist.

Im Rahmen der in der Bundesverwaltung zu besetzenden Stellen könnt ihr euch als Regierungsinspektorin bzw. Regierungsinspektor bewerben und eingestellt werden (Besoldungsgruppe A 9).

Euer individueller Werdegang richtet sich nach der Eignung, Befähigung und Leistung. Die Bundeslaufbahnverordnung sieht in diesem Zusammenhang folgende Beförderungsämter vor:

  • Regierungsoberinspektorin/ Regierungsoberinspektor (Besoldungsgruppe A 10)
  • Regierungsamtfrau/ Regierungsamtmann (Besoldungsgruppe A 11)
  • Regierungsamtsrätin/ Regierungsamtsrat (Besoldungsgruppe A 12)
  • Regierungsoberamtsrätin/ Regierungsoberamtsrat (Besoldungsgruppe A 13g)

Den besonders qualifizierten Beamtinnen und Beamten unter euch steht nach der Bewährung in eurer Laufbahn der Aufstieg in den höheren Dienst und damit viele weitere spannende Karrierechancen offen.

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