Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat ist das zentrale Organ des Fachbereichs AIV. Er besteht aus der Fachbereichsleitung, den hauptamtlich Lehrenden und den Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden.

Mitglieder

Dem Fachbereichsrat des Fachbereichs Allgemeine Innere Verwaltung gehören an:

  1. Dekanin / Dekan des Fachbereichs Allgemeine Innere Verwaltung

    N.N.
  2. Hauptamtlich Lehrende (Professorinnen und Professoren und Gleichgestellte) [Wählergruppe I]
    Heimann, Hans Markus, Dr., Professor
    Mertin, Inga, Dr., Professorin
    Traub, Thomas, Regierungsdirektor
    Tutt, Lars, Dr., Professor
    Block, Alexander, Dr., Regierungsdirektor
    Driller, Elke, Dr., Professorin
    Greif, Stefan, Dr., Professor

  3. Hauptamtlich Lehrende für besondere Aufgaben, sonstige Beschäftigte und Lehrbeauftragte [Wählergruppe II]

    Hill, Christian, Regierungsinspektor
    Maubach, Daniel, Tarifbeschäftigter

  4. Studierendenvertretende [Wählergruppe III]
    Holtmann, Rosalie (Studienjahr 22/10)
    Budweg, Felix (Studienjahr 22/10)

Aufgaben des Fachbereichsrates

Die Aufgaben des Fachbereichsrates ergeben sich aus dem § 16 I der Grundordnung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.

(1) Der Fachbereichsrat

1. berät den Senat und die Präsidentin oder den Präsidenten in Angelegenheiten des Fachbereichs;
2. beschließt den Studienplan, gegebenenfalls weitere Studienpläne, die Modulhandbücher bei modularisierten Studiengängen, den Plan der Lehrveranstaltungen und seine Geschäftsordnung;
3. unterbreitet den nach § 20 Absatz 3 jeweils zuständigen Behörden Vorschläge zur Zusammenarbeit mit den für die berufspraktischen Studienzeiten zuständigen Stellen;
4. beschließt die Vorschlagsliste für die Bestellung der Fachbereichsleiterin oder des Fachbereichsleiters, der Abteilungsleiterinnen oder der Abteilungsleiter, soweit Abteilungen gebildet werden und des hauptamtlichen Lehrpersonals;
5. beteiligt sich in den Fällen des § 8 Absatz 1 Nummer 5, Nummer 6b, Nummer 7 und Nummer 13 durch Abgabe von Stellungnahmen, Vorschlägen und Empfehlungen;
6. beschließt die Evaluationsordnung des Fachbereichs;
7. kann in Angelegenheiten des Fachbereiches Stellung nehmen.

Sitzungen des Fachbereichsrates

Der Fachbereichsrat tritt mindestens zweimal im Semester auf dem Campus der Hochschule in Brühl zusammen. Gemäß § 10 GeschO FBR AIV sind die Fachbereichsratssitzungen grundsätzlich fachbereichsöffentlich soweit nicht rechtliche Gründe oder die Wahrung persönlicher Interessen entgegenstehen, wobei insbesondere Personalangelegenheiten in nicht-fachbereichsöffentlicher Sitzung behandelt werden. 

Sitzungstermine im Sommersemster 2024 (Änderungen vorbehalten)

Datum: Mittwoch, der 15.05.2024
Uhrzeit: 15:30 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
Ort: Raum Z 3.49 (Blauer Salon) in Brühl

Datum: Mittwoch, der 21.08.2024
Uhrzeit: 15:30 bis ca. 17:00 Uhr
Ort: Raum Z 3.49 (Blauer Salon) in Brühl

Wahlen zum Fachbereichsrat

* 2025: 11.02.2025 (nur in der Wählergruppe "Studierendenvertretende")
* 2026: 03.02.2026 (in allen Wählergruppen)

Eventuelle außerordentliche Sitzungstermine werden so zeitnah wie möglich auf dieser Seite bekannt gegeben.
Die Bekanntgabe der Sitzungstermine im Wintersemester 2024 / 2025 sowie im Sommersemester 2025 erfolgt zu gegebener Zeit ebenfalls auf dieser Seite.

Geschäftsordnung des Fachbereichsrates

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Kontakt

Die Geschäftsstelle des Fachbereichsrates wird durch Frau Divčić betreut.

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