Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Studienvoraussetzungen

Was muss ich mitbringen, um am Fachbereich AIV studieren zu können?

Allgemeine Voraussetzungen:

In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz besitzt,
  • die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, nach charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen für die Laufbahn geeignet erscheint,
  • die allgemeine Hochschulreife oder die zu einem Studium an einer Fachhochschule berechtigende Fachhochschulreife besitzt oder einen hochschulrechtlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand zum Einstellungszeitpunkt nachweist.

Zudem können gemäß §§ 2, 3, 4 der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung des Landes NRW (BBHZVO) Personen ein grundständiges Studium absolvieren, die u.a. entweder

a) über einen Meisterbrief im Handwerk nach §§ 45 oder 51a der Handwerksordnung verfügen (§ 2 BBHZVO) oder

b) eine mindestens zweijährige Ausbildung absolviert und im Anschluss mindestens drei Jahre in einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf gearbeitet haben, die der Fachrichtung des angestrebten Studiums entspricht (§ 3 BBHZVO) oder

c) eine mindestens zweijährige Ausbildung absolviert haben und im Anschluss mindestens drei Jahre erwerbstätig waren, auch wenn die Tätigkeit dem Ausbildungsberuf oder der Fachrichtung des angestrebten Studiums nicht entspricht. In diesem Fall ist jedoch zunächst die erfolgreiche Teilnahme an einer Zugangsprüfung erforderlich (§ 4 BBHZVO). Die Zugangsprüfung erfolgt durch die Teilnahme am Auswahlverfahren.

Haben Sie bereits in dem Studiengang „Verwaltungsmanagement“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden, dann können Sie das Studium an unserer Hochschule nicht erneut aufnehmen.

Besondere Voraussetzungen:
Diese können Sie der aktuellen Stellenausschreibung für das jeweilige Einstellungsjahr entnehmen. Bitte beachten Sie die in § 48 der Bundeshaushaltsordnung definierten allgemeinen Festlegungen zu Altersgrenzen bei der Einstellung in ein Beamtenverhältnis und bei der Versetzung von Beamtinnen und Beamten in den Bundesdienst.

Hinweis:
Sollten Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschland erworben haben, bitten wir Sie die Anerkennung Ihres Abschlusses vor Bewerbung überprüfen zu lassen. Bitte nutzen Sie hierfür das Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen "anabin": https://anabin.kmk.org

Für die förmliche Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Vorbildungsnachweise mit der deutschen Hochschulreife (einschließlich der Fachhochschulreife) ist grundsätzlich die Anerkennungsstelle im Dezernat 48 der Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.

Hinweis zum Datenschutz

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