Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Anerkennung im Hauptstudium am Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Studien- und Prüfungsleistungen, die außerhalb der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung erbracht wurden, können auf Antrag anerkannt werden, soweit kein wesentlicher Unterschied zu den im Diplom-Studiengang „Verwaltungsmanagement“ zu erwerbenden Kompetenzen und zu den Studien- und Prüfungsleistungen vorliegt. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Richtlinie über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen am Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung an der Hochschule des Bundes für
öffentliche Verwaltung (AnerkennungsRL-FBAIV) geregelt. In der Richtlinie werden zudem das Prüfverfahren und die Kriterien, die für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Diplom-Studiengang „Verwaltungsmanagement“ am Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung zu beachten sind, erläutert.

Der Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen muss für das jeweilige Semester vor dem Beginn des Moduls beantragt werden, für das die Studien- und Prüfungsleistung anerkannt werden soll. Der Antrag kann elektronisch oder in Papierform gestellt werden. Bitte nutzen Sie das zur Verfügung gestellte Antragsformular.

Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Anerkennung von Teilmodulen grundsätzlich nicht möglich ist. Zudem sind Mehrfachanerkennungen derselben, extern erbrachten Leistung nicht zulässig. Dies bedeutet, dass z. B. eine Leistung, die Sie bereits im Grundstudium anerkannt bekommen haben, nicht erneut im Hauptstudium anerkannt werden kann. Daher machen Sie sich bitte frühzeitig mit den Regelungen der AnerkennungsRL-FBAIV vertraut und lassen sich von den untenstehenden Ansprechpersonen beraten.

Anerkennung von hauptberuflichen Tätigkeiten sowie der Englisch-Sprachprüfung

Neben der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen können gegebenenfalls auch hauptberufliche Tätigkeiten als berufspraktische Studienzeiten angerechnet werden. Das Gleiche gilt für die Englisch-Sprachprüfung nach dem Standarisierten Leistungsprofil (SLP). Auch hierzu finden Sie die Regelungen in der AnerkennungsRL-FBAIV. Zur Anerkennung hauptberuflicher Tätigkeiten und/oder der Englisch-Sprachprüfung ist der Antrag im Grundstudium, spätestens drei Monate nach Beginn des Studiums, zu stellen.

Ansprechpersonen für Anerkennungsfragen

Studien- und Prüfungsleistungen

Jorina Feldberg
Telefon: 0228 99 629-7008
E-Mail: jorina.feldberg@hsbund.de

Englisch-Sprachprüfung

Daniel Maubach
Telefon: 0228 99 629-7006
E-Mail: daniel.maubach@hsbund.de

Hauptberufliche Tätigkeiten

Stefan Diemert
Telefon: 0228 99 629-7004
E-Mail: stefan.diemert@hsbund.de

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