Studienabschluss
Hier erhalten Sie Informationen zum Abschlussgrad und zur Abschlussbezeichnung.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums verleiht die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung den akademischen Grad „Master of Public Administration“ (MPA).
Die Absolventinnen und Absolventen erwerben mit dem Studienabschluss 120 ECTS-Leistungspunkte. Ein ECTS-Leistungspunkt entspricht einem Zeitaufwand von 30 Zeitstunden. Der weiterbildende Masterstudiengang MPA ist damit einem konsekutiven Masterstudiengang gleichwertig.
Zusammen mit einer einjährigen berufspraktischen Einführung in die Aufgaben des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes erwerben die Studierenden mit dem erfolgreichen Studienabschluss nicht nur die Bildungsvoraussetzung, sondern sogar die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst. Dies ist einzigartig in der Hochschullandschaft in Deutschland.
Der Masterabschluss berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Exklusiv für die Masterabsolventinnen und -absolventen der Hochschule des Bundes besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Kooperation mit der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer ein Promotionsstudium aufzunehmen.
Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Masterstudiengang MPA mit Bescheid vom 20. Februar 2017 gemäß § 34 des Gesetzes über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen – ohne Auflagen – staatlich anerkannt.