Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Studienziele

Hier finden Sie die Studien-/ Qualifikationsziele des Master of Public Administration.

Qualifikationsziel

Der Studiengang „Master of Public Administration“ ist auf das spezifische Tätigkeitsprofil der Bundesverwaltung zugeschnitten. Das Masterstudium vermittelt daher die wissenschaftlichen Methoden und Kenntnisse, die für die Erfüllung der Aufgaben im höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes erforderlich sind.

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums

  • sind die Absolventinnen und Absolventen in der Lage, auf Basis ihrer beruflichen Schlüsselkompetenzen sowie Fach- und Methodenkompetenzen aus den Rechts-, Politik-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, komplexe Aufgaben zu bewältigen und durch gesellschaftliche Veränderungen bedingte Entwicklungsprozesse aktiv mitzugestalten;
  • können die Absolventinnen und Absolventen ihr Wissen selbstständig erweitern und sich in vielschichtige, regelmäßig wechselnde Aufgaben- und Problemfelder eigenständig einarbeiten;
  • können die Absolventinnen und Absolventen Handlungsziele und -konzeptionen unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung entwickeln und realisieren;
  • sind die Absolventinnen und Absolventen zu einem perspektivischen, methodisch-analytischen, über den Einzelfall hinausgehenden und vernetzten Denken befähigt, das ihnen die komplexen Wechselbeziehungen von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft bei ihren beruflichen Entscheidungen vergegenwärtigt;
  • sind die Absolventinnen und Absolventen in der Lage, eigenverantwortlich, effektiv und dienstleistungsorientiert in ihrem Berufsfeld auch in Kooperation mit fachfremden Entscheidungsebenen zu handeln;
  • können die Absolventinnen und Absolventen fach- und ressortübergreifend ziel- und adressatengerecht zu kommunizieren;
  • reflektieren und gestalten die Absolventinnen und Absolventen das Handeln ihrer Behörde und ihr eigenes Führungsverhalten verantwortungsbewusst.

Wissenschaftliche Befähigung

Während des Masterstudiums trainieren die Studierenden Fach- und Methodenkompetenzen aus den Rechts-, Politik-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie berufliche Schlüsselkompetenzen. Die Studierenden lernen, die Terminologien, Grenzen und Lehrmeinungen des jeweiligen Lerngebiets zu definieren und zu interpretieren.

Besonderer Wert wird auf die eigenständige Reflexion aktueller verwaltungswissenschaftlicher Fragestellungen gelegt. Denn bei dieser Kompetenz handelt es sich um eine Schlüsselqualifikation für den höheren Dienst. Die Studierenden sollen auf der Grundlage ihres Wissens Probleme identifizieren, Lösungen generieren und die Ergebnisse beurteilen können. Die eigenständige Entwicklung von Ansätzen zur Problemlösung steht vor allem während der Erstellung schriftlicher Ausarbeitungen im Vordergrund: Im Rahmen dieser Modulprüfungsform haben die Studierenden eine Problemstellung über einen mehrwöchigen Zeitraum selbstständig einer Lösung zuzuführen.

Das Training von Methodenkompetenzen, also die Weiterentwicklung der Fähigkeit, Erkenntnisse zu transferieren, bildet einen Schwerpunkt im Masterstudium. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Tätigkeit im höheren Dienst unter anderem durch wechselnde Aufgabenbereiche geprägt ist. Die Fähigkeit, sein Wissen selbstständig zu erweitern und sich in vielschichtige, sich regelmäßig ändernde Aufgaben- und Problemfelder des höheren Verwaltungsdienstes zügig einzuarbeiten, stellt somit eine Schlüsselqualifikation für die Aufgabenerfüllung von Führungskräften in der Bundesverwaltung dar.

Zusammenfassend werden die Absolventinnen und Absolventen in die Lage versetzt, komplexe Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung zu bewältigen und durch gesellschaftliche Veränderungen bedingte Entwicklungsprozesse aktiv mitzugestalten.

Befähigung zu einer qualifizierten Erwerbstätigkeit

Der Masterstudiengang berücksichtigt die beruflichen Erfahrungen der Beschäftigten und knüpft an das berufliche Qualifikationsniveau der Studierenden an, indem die Studierenden ihre im Erststudium erworbenen und in der darauffolgenden beruflichen Praxis erprobten und professionalisierten Kompetenzen weiterentwickeln, um den ständig wachsenden und sich wandelnden Herausforderungen der öffentlichen Verwaltung gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund sind die Absolventinnen und Absolventen zu einem perspektivischen, methodisch-analytischen, über den Einzelfall hinausgehenden und vernetzten Denken befähigt, das ihnen die komplexen Wechselbeziehungen von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft bei ihren beruflichen Entscheidungen vergegenwärtigt.

Auf Grund der Konzeption des Masterstudiengangs als berufsbegleitender Fernstudiengang können die Studierenden die neu erworbenen Kompetenzen unmittelbar in der eigenen beruflichen Praxis erproben und die daraus resultierenden Erfahrungen mit Kommilitoninnen und Kommilitonen, Hochschullehrenden, Kolleginnen und Kollegen und Vorgesetzten in den Behörden reflektieren. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen sind deshalb in der Lage, eigenverantwortlich, effektiv und dienstleistungsorientiert in ihrem Berufsfeld auch in Kooperation mit fachfremden Entscheidungsebenen zu handeln.

Eine enge Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden bei der Ausarbeitung und Weiterentwicklung der Inhalte des Masterstudiengangs stellt die Befähigung der Studierenden zu einer qualifizierten Erwerbstätigkeit ebenfalls sicher. Durch regelmäßige Veranstaltungen und Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern der obersten und oberen Bundesbehörden werden Theorie und Praxis im Sinne der Studierenden bestmöglich miteinander verzahnt.

Das Studium und die Studieninhalte werden nach Abschluss des Studiums durch die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs im Rahmen einer Absolventenbefragung systematisch evaluiert. Auch hierdurch wird festgestellt, wie passgenau die Absolventinnen und Absolventen durch das Masterstudium auf eine Tätigkeit im höheren Dienst vorbereitet werden.

Persönlichkeitsentwicklung

Der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung kommt besonderes Gewicht zu. Deshalb ist das Masterstudium auf die Stärkung folgender Fähigkeiten der Studierenden ausgerichtet:

  1. Fähigkeit zu einem perspektivischen, methodisch-analytischen, über den Einzelfall hinausgehenden und vernetzten Denken, das die Einsicht in die Wechselbeziehungen von Staat, Gesellschaft, Politik und Recht vertieft,
  2. Fähigkeit zur fach- und ressortübergreifenden, ziel- und adressatengerechten Kommunikation,
  3. Förderung eines kooperativen, selbständigen, entschlossenen sowie loyalen Führungsverhaltens,
  4. Fähigkeit zur Reflexion und verantwortungsbewussten Gestaltung des Handelns ihrer Behörde und ihres eigenen Führungsverhaltens.

Der Erwerb von kommunikativen bzw. von Sozialkompetenzen bildet somit einen wesentlichen Aspekt des Curriculums des Masterstudiengangs MPA.

Ein weiteres Lernziel stellt die Weiterentwicklung von Selbstkompetenzen dar. Die Notwendigkeit, die Studieninhalte nach eigenständiger Planung zu erarbeiten, setzt ein hohes Maß an Selbstorganisation und Disziplin voraus. Auch müssen die Studierenden lernen, mit komplexen Problemstellungen umzugehen. Denn die vermittelten Studieninhalte sind regelmäßig interdisziplinär und vielschichtig ausgestaltet. Die Reflexion über das eigene Lernen stellt über das gesamte Masterstudium einen zentralen Baustein für die Entwicklung der persönlichen Handlungskompetenz der Studierenden dar.

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