Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Studienplatzvergabe

Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zu den verschiedenen Bewerbungsmöglichkeiten auf die Studienplätze des Masterstudiengangs (ordentliches Studium und Gasthörerschaft).

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen

Zum Masterstudium können Beamtinnen und Beamte, die über die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes verfügen und einen Bachelor oder gleichartigen Abschluss besitzen, zugelassen werden. Einem Bachelorabschluss gleichartig sind Diplomabschlüsse an Universitäten oder Fachhochschulen sowie Abschlüsse in akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien. Eine bestimmte Fachrichtung für das Erststudium ist nicht vorgegeben.

Zulassungsberechtigt sind ebenfalls Tarifbeschäftigte des Bundes, die in eine der Entgeltgruppen 9b bis 12 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) eingruppiert sind und Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, sofern sie über den genannten ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen.

Besondere Voraussetzungen für Aufstiegsstudierende

Studierende, die das Masterstudium im Rahmen eines Aufstiegsverfahrens in den höheren Dienst absolvieren, müssen sich ferner nach Ablauf ihrer beamtenrechtlichen Probezeit in einer Dienstzeit von mindestens drei Jahren bewährt und dürfen bei Ablauf der Ausschreibungsfrist in der Behörde das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Besondere Voraussetzungen für Studierende außerhalb eines Aufstiegsverfahrens

Das Masterstudium dürfen ebenfalls Bundesbedienstete außerhalb eines Aufstiegsverfahrens absolvieren. Die sog. Nichtaufstiegsstudierenden müssen zum Ende der Bewerbungsfrist über einschlägige Verwaltungserfahrung – mindestens auf der Niveauebene des gehobenen Dienstes – von mindestens einem Jahr (ohne Ausbildungszeiten) verfügen.

Landesbedienstete

Vorbehaltlich vorhandener Kapazitäten können Landesbedienstete zum Masterstudium zugelassen werden. Bei Aufstiegsstudierenden der Länder wird mit der jeweiligen Entsendebehörde eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen. Eine Initiativbewerbung ist nicht möglich.

Bewerbung

Aufstiegsstudierende

Aufstiegsstudierende bewerben sich nicht unmittelbar bei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, sondern bei der jeweils zuständigen Bundesbehörde auf eine entsprechende Stellenausschreibung.

Studierende außerhalb eines Aufstiegsverfahrens

Nicht an einem Aufstiegsverfahren teilnehmende Beschäftigte bewerben sich unmittelbar bei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung um einen Studienplatz. Die Bewerbungsfrist für den Studienbeginn am 1. Mai 2024 endete am 15. November 2023. Bewerbungen können nicht mehr entgegengenommen werden.

Für ein Masterstudium im Studienjahrgang 2025 können Sie schon jetzt Ihr Interesse bekunden. Senden Sie dazu bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Interessenbekundung MPA 2025“ an mpa@hsbund.de. Bitte nennen Sie in dieser Mail folgende Daten:

  • Name, Vorname;
  • E-Mail-Adresse, unter der Sie kontaktiert werden möchten;
  • Rufnummer (freiwillig);
  • aktuelle Stammbehörde (Zu Ihrer Behörde nimmt die HS Bund keinen Kontakt auf. Ihre Interessenbekundung wird vertraulich behandelt.);
  • erster Hochschulabschluss (Erststudium);
  • Dauer der Berufstätigkeit im gehobenen Verwaltungsdienst bzw. in der Entgeltgruppe 9b TVöD oder höher seit dem Abschluss des Erststudiums (Jahre und Monate);
  • Erklärung, dass Sie überwiegend Verwaltungstätigkeiten ausüben.

Falls Sie die Übersendung von Informationsmaterialien wünschen, bitten wir um Hinweis.

Bewerbungen für den Studienjahrgang 2025 können erst eingereicht werden, sobald die entsprechenden Bewerbungsformulare im Downloadbereich zur Verfügung gestellt werden. Sofern Sie sich als Interessentin oder Interessent registrieren lassen, informieren wir Sie gerne rechtzeitig über den Beginn der Bewerbungsphase (voraussichtlich im Laufe des Novembers). Initiativbewerbungen oder Bewerbungen ohne die vorgegebenen Formulare sind leider nicht möglich. Die bisherige Bewerbungsfrist, der 15.11. eines jeden Jahres, wird nach dem Start der Bewerbungsphase weiter nach hinten geschoben, so dass Sie genügend Zeit haben werden Ihre Unterlagen einzureichen.

Weitere Informationen können Sie gerne der Zulassungsrichtlinie für nicht an einem Aufstiegsverfahren teilnehmende Beschäftigte (PDF, 61KB, Datei ist nicht barrierefrei) vom 29. Oktober 2018 sowie der Rubrik „Häufig gestellte Fragen" entnehmen. Bei noch offenen Fragen stehen wir Ihnen darüber hinaus unter der E-Mail-Adresse mpa@hsbund.de gerne zur Verfügung.

Auswahlverfahren

Aufstiegsstudierende

Aufstiegsstudierende dürfen nur nach erfolgreicher Teilnahme an einem Auswahlverfahren zum Masterstudium zugelassen werden. Zuständig für das Auswahlverfahren sind grundsätzlich die jeweiligen obersten Bundesbehörden. Allerdings kann die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung mit der Durchführung der Auswahlverfahren betraut werden. In der Praxis haben fast alle Behörden von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Wird die HS Bund mit der Durchführung der Auswahlverfahrens betraut, findet der Leitfaden für das Auswahlverfahren und die Zulassung zum Studiengang „Master of Public Administration“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung vom 11. Oktober 2021 nebst den dazugehörigen Hinweisen Anwendung. Für das Bundesministerium des Innern und für Heimat und seine Geschäftsbereichsbehörden gilt eine gesonderte Aufstiegsrichtlinie. 

Studierende außerhalb eines Aufstiegsverfahrens

Beschäftigte, die sich um einen Studienplatz außerhalb eines Aufstiegsverfahrens bewerben, werden in einem hochschulinternen Zulassungsverfahren ausgewählt. Das Zulassungsverfahren besteht aus einem Zugangsverfahren (Vorauswahl) und einem Auswahlverfahren. Die Vorauswahl der Bewerberinnen und Bewerber im Zugangsverfahren erfolgt aufgrund einer Rangfolge. Die Rangfolge ergibt sich aus dem Grad der besonderen Eignung. Der Grad der besonderen Eignung wird aus der Note des berufsqualifizierenden Studienabschlusses und den Erfahrungszeiten berechnet. Nähere Hinweise dazu finden sich in der Zulassungsrichtlinie für nicht an einem Aufstiegsverfahren teilnehmende Beschäftigte (PDF, 61KB, Datei ist nicht barrierefrei) vom 29. Oktober 2018.

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