Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Rechtliches und FAQ: Grundstudium

Antworten zu häufig gestellten Fragen

Anerkennung von Studienleistungen

Im Ausland oder in einem früheren Studiengang erbrachte Studienleistungen können in vielen Fällen anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt nicht durch das Prüfungsamt, sondern durch die für den Studiengang jeweils zuständigen Bereiche:

Markierung und Präparierung von Texten

Häufig wird nachgefragt, was bei der Markierung und Beschriftung in Gesetzestexten, die in Prüfungen verwendet werden dürfen, zulässig sei. Ausführliche Informationen finden Sie rechts auf dieser Seite im "Bereichsmenü" im Menüpunkt "Hilfsmittel".

Mitteilung von Prüfungsergebnissen

Nach einer Prüfung warten Sie gespannt auf Ihre Ergebnisse. Zu dieser Zeit häufen sich auch Nachfragen im Prüfungsamt, ob denn diese oder jene Note schon feststehe.

Sobald alle Ergebnisse eines Studiengangs vorliegen, erhalten Sie schnellstmöglich Ihr Zeugnis oder eine entsprechende Bescheinigung – je nach Studiengang. Bitte verzichten Sie in der Zwischenzeit auf Sachstandsanfragen.

Rechtsmittel

Einwände gegen Prüfungsergebnisse können Sie im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens geltend machen.

Schutz Ihrer persönlichen Daten

Im Prüfungsverfahren werden vielfältige personenbezogene Daten verarbeitet - das ist bei der Durchführung von Prüfungen unerlässlich: Daten wie Ihr Name, Ihr Geburtsort oder Ihre erbrachten Prüfungsleistungen müssen, so lange sie erforderlich sind, erhoben und gespeichert werden. Nur so können Prüfungsleitungen zertifiziert und Ihr Studienfortschritt dokumentiert und rechtlich begleitet werden.

Das Prüfungsamt verarbeitet personenbezogene Daten der Studierenden

  • der Studierenden des Grundstudiums am Campus Brühl/Zentraler Lehrbereich
  • des Studiengangs Verwaltungsmanagement am Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung,
  • der Studiengänge
    • Digital Administration and Cyber Security (DACS)
    • Master of Public Administration (MPA) am Zentralen Lehrbereich
  • der fachspezifischen Qualifizierung (FQ) am Zentralen Lehrbereich.

Das Team des Prüfungsamts ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung einzuhalten und umzusetzen. Daher legt es ein besonderes Bewusstsein auf die Achtung der Persönlichkeitsrechte und damit auf den Schutz personenbezogener Daten aller im Prüfungsverfahren beteiligten Personen.

Die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Umsetzung sind im "Datenschutzkonzept des Prüfungsamtes" niedergelegt, das Sie hier nachlesen können.

Eine aktualisierte Information zu häufig gestellten Fragen und zum Verfahren ist in Vorbereitung und wird in Kürze hier zur nachzulesen sein.

Ihre Frage ist trotz aller Informationen auf dieser und den weiteren Seiten noch nicht beantwortet?

Wenden Sie sich gerne an das Team des Prüfungsamtes: pruefungsamt@hsbund.de

Hinweis zum Datenschutz

Sie können sich hier entscheiden, ob in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt werden darf, um dem Betreiber der Website die Erfassung und Analyse verschiedener statistischer Daten zu ermöglichen. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

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