FAQ zum Hauptstudium Verwaltungsmanagement
Häufig gestellte Fragen rund um Prüfungen in diesem Studiengang
Anerkennung von Studienleistungen
Im Ausland oder in einem früheren Studiengang erbrachte Studienleistungen können in vielen Fällen anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt nicht durch das Prüfungsamt, sondern durch die für den jeweiligen Studiengang zuständigen Fachbereiche. Weitere Informationen des Fachbereichs AIV zur Anerkennung finden Sie unter diesem Link.
Bescheinigungen Ihrer Studienleistungen
Leistungen, die Sie erbracht und Prüfungen, die Sie erfolgreich absolviert haben, können zu unterschiedlichen Zwecken bestätigt werden. Je nachdem, wie weit Sie mit Ihrem Studium fortgeschritten sind, benötigen Sie für Ihre Bewerbungen oder andere Zwecke unterschiedliche Formen der Bescheinigung. Das Team des Prüfungsamtes bietet Ihnen die für Sie passende Bescheinigung von Prüfungsleistungen auf Nachfrage an:
- Transcript of Records
- Semesterbescheinigungen
- Diploma Supplement
Einige Bescheinigungen erhalten Sie automatisiert. Sollte das nicht der Fall sein oder Sie benötigen lange Zeit nach Ihrem absolvierten Studium eine Zertifizierung, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
Bitte wenden Sie sich zu einer Bescheinigung von Studienzeiten, z.B. für Zwecke der Rentenversicherung, an den für Ihren Studiengang zuständigen Fachbereich.
Diplomarbeit: Formale Regelungen des Fachbereichs AIV
Zur Erstellung der Diplomarbeit hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Allgemeine Innere Verwaltung diese verbindlichen, formalen Regelungen beschlossen.
Mitteilung von Prüfungsergebnissen
Nach einer Prüfung warten Sie gespannt auf Ihre Ergebnisse. Zu dieser Zeit häufen sich auch Nachfragen im Prüfungsamt, ob denn diese oder jene Note schon feststehe. Sobald alle Bewertungen für eine Modulprüfung vorliegen, erhalten Sie schnellstmöglich Ihr Ergebnis. Bitte verzichten Sie in der Zwischenzeit auf Sachstandsanfragen.
Bisher haben Sie Ihren Modulbescheid in Papierform per Postzustellungsurkunde oder persönlich erhalten.
- Für Studierende, die ihre Prüfung nicht bestanden haben, ändert sich das Verfahren nicht.
- Wenn Sie Ihre Modulprüfung bestanden haben, erhalten Sie ab Mitte August 2023 eine formlose Information über Ihr Prüfungsergebnis an Ihre dienstliche oder Ihre DE-Mail-Adresse. Wollen Sie an diesem Verfahren nicht teilnehmen, müssen Sie nichts veranlassen, dann erhalten Sie wie bisher Ihren Modulbescheid in Papierform.
Nach Abschluss des jeweiligen Semesters und Vorliegen aller Ergebnisse Ihrer Modulprüfungen, erstellt das Team des Prüfungsamtes eine Bescheinigung für dieses Semester.
Ihre Frage ist trotz aller Informationen auf dieser und den weiteren Seiten noch nicht beantwortet?
Dann wenden Sie sich gerne an das Team des Prüfungsamtes: pruefungsamt@hsbund.de