Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Hilfsmittel im Studiengang DACS

Eigene Gesetzestexte oder einen Taschenrechner zu nutzen, ist ein Spiegel praxisnaher Ausbildung und in vielen Prüfungen zugelassen

Damit Prüfungen dennoch gerecht und chancengleich bleiben, gibt es Regeln für Ihre Hilfsmittel.

Was zählt zu den Hilfsmitteln?

  • Gesetzessammlungen (Loseblatt-Sammlungen, Texte in Buchform etc.)
  • Taschenrechner
  • Lineale (Stablineal, "Geo-Dreieck") als Arbeitsmittel (insbesondere bei Klausuren mit mathematischen Inhalten)

Welche Hilfsmittel kann ich nutzen, welche nicht?

  • Zugelassen sind Texte, die von diversen Fachverlagen in Gesetzessammlungen veröffentlicht wurden. Auch einzelne, gebundene Gesetzestexte sind möglich, sowie Sammlungen, die von der HS Bund z. B. im Rahmen von Lehrveranstaltungen ausgegeben wurden.
    Ebenfalls zugelassen ist die "Vorschriftensammlung Öffentliche Finanzwirtschaft" von Sauerland/Menzel aus dem Boorberg-Verlag, unter der Voraussetzung, dass die gesamte Einleitung abgeklebt bzw. abgedeckt und somit in der Prüfung nicht nutzbar ist.

  • Nicht zugelassen sind selbst erstellte/gedruckte Texte, eigenhändig zusammengestellte Sammlungen, also auch ausgedruckte Texte von Internetportalen.

Das Prüfungspapier auf dem Sie Ihre Klausuren anfertigen, wird ausschließlich vom Prüfungsamt zur Verfügung gestellt. Eigenes Papier, auch für Notizen oder Berechnungen, ist nicht zugelassen.

Alle Informationen zu zugelassenen Hilfsmitteln erhalten Sie mit der Ladung zur Prüfung durch das Prüfungsamt.

Welche Regeln gelten für die Präparierung und die Markierung in Texten?

Viele Gesetzestexte, die Sie in Vorlesungen und auch in Prüfungen nutzen dürfen, sind komplex und umfangreich. Als Lesehilfe ist es daher möglich, Markierungen und Präparierungen anzubringen.

In welchem Umfang das zulässig ist, können Sie in in den Informationen zur Markierung und Präparierung der Gesetzestexte für Modulprüfungen im Hauptstudium nachlesen.

Welche Regeln gelten für Taschenrechner?

Noch vor wenigen Jahren galt die Regel, dass Taschenrechner "nicht programmierbar" sein dürfen. Das ist nicht mehr zeitgemäß, so dass für viele Modelle individuell zu prüfen ist, ob das Gerät in einer Prüfung zugelassen werden kann.

Taschenrechner müssen netzunabhängig funktionieren, sie dürfen keine Kommunikationsmöglichkeiten mit Dritten besitzen und mit Rücksicht auf alle anderen, die mit Ihnen eine Klausur bearbeiten, geräuscharm funktionieren.

Denken Sie rechtzeitig vor dem Beginn einer mehrstündigen Klausur daran, den Ladezustand des Geräts zu überprüfen. Das Team des Prüfungsamts oder die Prüfungsaufsicht stellt keine Ersatz- oder Leihgeräte zur Verfügung.

Weitere Informationen und eine beispielhafte Auflistung verschiedener Taschenrechner finden Sie im "Infoblatt Taschenrechner".

Welche Regeln gelten für Künstliche Intelligenz (KI)?

Bis auf Weiteres ist die Verwendung von KI in Prüfungsleistungen nachzuweisen. Ist die Verwendung nicht kenntlich gemacht, wird dies als Täuschungshandlung gewertet.

Mein Hilfsmittel ist nicht aufgeführt - wer hilft mir weiter?

Das Team des Prüfungsamts berät Sie im Vorfeld von Prüfungsleistungen gerne zu allen Fragen, die durch die obenstehenden Hinweise nicht geklärt wurden.

Alle Angaben unter Vorbehalt: kurzfristige Aktualisierungen vor Beginn Ihrer Prüfungsleistung sind möglich und werden rechtzeitig kommuniziert.

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