Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Krankheit und Rücktritt von einer Prüfung

Sie haben sich intensiv auf eine Prüfung vorbereitet oder erstellen gerade Ihre Abschlussarbeit - dann erkranken Sie. Was gilt es jetzt zu tun?

Das Wichtigste zuerst

Der Rücktritt von einer Prüfung kann vom Prüfungsamt nur dann genehmigt werden, wenn Sie den Rücktritt vor dem Beginn einer Prüfungsleistung beantragen. Ihr Nichterscheinen, die fehlende Teilnahme an einer Prüfung oder die fehlende Abgabe einer Prüfungsleistung haben das Nichtbestehen der Prüfungsleistung zur Folge! Es reicht auch nicht aus, ein sonst übliches, ärztliches Attest zur Arbeitsunfähigkeit ("AU", "gelber Schein") zuzusenden.

Wie gehen Sie also richtig vor?

Sie müssen unverzüglich die Prüfungsunfähigkeit durch ein ärztliches Zeugnis belegen: es genügt nicht, dass ein Arzt oder eine Ärztin formell die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt.

Das ärztliche Zeugnis muss eine dezidierte Symptomatik beinhalten, d.h. eine konkrete Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung, aus der sich nachvollziehbar die Prüfungsunfähigkeit ergibt. Das Formular mit allen notwendigen Angaben finden Sie hier. Erläuterungen zum Formular und zum Verfahren finden Sie im Informationsblatt zum Prüfungsrücktritt.

Die prüfungsrechtliche Entscheidung über die Genehmigung des Rücktritts obliegt dem Prüfungsamt - nicht der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt.. Die Grundlagen zum Rücktritt von einer Prüfung und welche formellen und materiellen Anforderungen bestehen, regelt die für Ihren Studiengang individuelle Prüfungsordnung, die Sie unter dem Abschnitt "Downloads" finden.

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