Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Rechtliches und FAQ im Studiengang MPA

Antworten zu den am häufigsten nachgefragten Themen rund um Prüfungen

Anerkennung von Studienleistungen

Im Ausland oder in einem früheren Studiengang erbrachte Studienleistungen können in vielen Fällen anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt nicht durch das Prüfungsamt, sondern durch die für den Studiengang jeweils zuständigen Bereiche, für den Studiengang Master of Public Administration (MPA) durch das Studiendekanat MPA.

Bescheinigungen Ihrer Studienleistungen

Leistungen, die Sie erbracht und Prüfungen, die Sie erfolgreich absolviert haben, können zu unterschiedlichen Zwecken bestätigt werden. Je nachdem, wie weit Sie mit Ihrem Studium fortgeschritten sind, benötigen Sie für Ihre Bewerbungen oder andere Zwecke unterschiedliche Formen der Bescheinigung. Das Team des Prüfungsamtes bietet Ihnen die für Sie passende Bescheinigung von Prüfungsleistungen auf Nachfrage an:

  • Transcript of Records
  • Diploma Supplement

Einige Bescheinigungen erhalten Sie automatisiert. Sollte das nicht der Fall sein oder Sie benötigen lange Zeit nach Ihrem absolvierten Studium eine Zertifizierung, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Mitteilung von Prüfungsergebnissen

Nach einer Prüfung warten Sie gespannt auf Ihre Ergebnisse. Zu dieser Zeit häufen sich auch Nachfragen im Prüfungsamt, ob denn diese oder jene Note schon feststehe. Sobald alle Bewertungen für eine Modulprüfung vorliegen, erhalten Sie schnellstmöglich Ihr Ergebnis. Bitte verzichten Sie in der Zwischenzeit auf Sachstandsanfragen.

Bisher haben Sie Ihren Modulbescheid in Papierform per Postzustellungsurkunde, per DE-Mail oder persönlich erhalten. Das DE-Mail-Verfahren von den meisten Anbietern wird in kürze eingestellt. Abhängig von Ihrem Anbieter werden Ihre Konten entweder zum Oktober oder zum Jahresende gekündigt. Vor diesem Hintergrund wird der Bekanntgabeprozess angepasst.

  • Studierende, die ihre Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Ihr Ergebnis per PZU.
  • Wenn Sie Ihre Modulprüfung bestanden haben, erhalten Sie eine formlose Information über Ihr Prüfungsergebnis an Ihre dienstliche E-Mail Adresse. Hierfür teilen Sie diese bitte dem Prüfunsgamt mit. Wollen Sie an diesem Verfahren nicht teilnehmen, müssen Sie nichts veranlassen, Sie erhalten Ihren Modulbescheid in Papierform.

Nach Abschluss des jeweiligen Semesters und Vorliegen aller Ergebnisse Ihrer Modulprüfungen, erstellt das Team des Prüfungsamtes eine Bescheinigung für dieses Semester.

Rechtsmittel

Sie haben Ihre Prüfung nicht bestanden oder sich für den klassischen Weg der Bekanntgabe via Post entschieden? Dann steht es Ihnen frei, Widerspruch einzulegen.

Sie haben Ihre Prüfung zwar bestanden, sind aber mit der Bewertung Ihrer Prüfungsleistung dennoch nicht einverstanden und haben Ihre dienstliche E-Mail Adresse beim Prüfungsamt angegeben? Dann steht Ihnen ein Überdenken der Bewertungsentscheidung zu. Ein Widerspruch ist später immer noch möglich.

Das Überdenkungsverfahren ermöglicht es, Einwände vorzutragen, die den Bewertungsspielraum der Prüferinnen und Prüfer betreffen. Verfahrensfehler können im Überdenkungsverfahren nicht geltend gemacht werden. Im Überdenkungsverfahren müssen Sie klare Hinweise geben, d.h. Ihre Einwände müssen Sie konkret und nachvollziehbar begründen. Die einfache Bitte, sich beispielsweise Ihre Klausur „noch einmal anzuschauen“ reicht zwar aus, liefert den Prüferinnen und Prüfern aber keinerlei Anhaltspunkte, aus welchen Gründen Sie die Bewertung überprüft haben möchten.

Das Überdenkungsverfahren setzen Sie ausschließlich mit dem Formular des Prüfungsamtes in Gang. Dazu füllen Sie den Antrag A, den Sie unter diesem Link finden, unter Wahrung Ihrer Anonymität aus und reichen ihn beim Prüfungsamt per E-Mail ein. Das Team des Prüfungsamtes leitet das Formular an die jeweiligen Prüferinnen und Prüfer weiter, selbstverständlich bleibt hier - wie gewohnt - Ihre Anonymität gewahrt. Die jeweiligen Prüferinnen und Prüfer überdenken ihre Bewertungsentscheidung und teilen ihr Ergebnis mit dem gleichen Formular (Teil B - Entscheidung) dem Prüfungsamt mit. Das Prüfungsamt teilt Ihnen die Entscheidung nach Erhalt unverzüglich mit.

Das beschriebene Verfahren gilt, wie eingangs erläutert, nur für bestandene Modulprüfungen. Gegen nicht bestandene Modulprüfungen können Einwände ausschließlich im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens vorgetragen werden.

Nach Abschluss des jeweiligen Semesters und Vorliegen aller Ergebnisse Ihrer Modulprüfungen, erstellt das Team des Prüfungsamtes eine Bescheinigung für dieses Semester. Sind Sie mit den bescheinigten Bewertungen nicht einverstanden, ist dagegen der Widerspruch möglich.

Der Austausch mit Korrigierenden zu Prüfungsleistungen ist während eines hierzu anhängigen Widerspruchs- oder Überdenkungsverfahrens unzulässig und kann als Ordnungsverstoß gewertet werden.

Regelungen zur Erstellung der Masterarbeit

Im Modul „Masterarbeit“ sind Sie vor die Aufgabe gestellt, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Problemstellung mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten.

Um die Details zum zeitlichen Verlauf, der Bearbeitung, der Gestaltung und vielem mehr für die Studierenden verbindlich zu regeln, wurde die "Richtlinie für das Studium des Moduls 'Masterarbeit'“ geschaffen. Sie finden sie auch unter den "Downloads" im Navigationsbereich.

Richtlinie für schriftliche Ausarbeitungen

Die Prüfungsform „schriftliche Ausarbeitung“ wird im Masterstudium eingesetzt, um die Studierenden auf die Erstellung der Masterarbeit vorzubereiten.

Erläuterungen zur Prüfungsform und viele weitere Informationen können Sie in der Richtlinie für die Erstellung schriftlicher Ausarbeitungen nachlesen, die Sie auch unter den Downloads im Navigationsbereich.

Schutz Ihrer persönlichen Daten

Im Prüfungsverfahren werden vielfältige personenbezogene Daten verarbeitet - das ist bei der Durchführung von Prüfungen unerlässlich: Daten wie Ihr Name, Ihr Geburtsort oder Ihre erbrachten Prüfungsleistungen müssen, so lange sie erforderlich sind, erhoben und gespeichert werden. Nur so können Prüfungsleitungen zertifiziert und Ihr Studienfortschritt dokumentiert und rechtlich begleitet werden.

Das Prüfungsamt verarbeitet personenbezogene Daten der Studierenden

  • der Studierenden des Grundstudiums am Campus Brühl/Zentraler Lehrbereich
  • des Studiengangs Verwaltungsmanagement am Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung,
  • der Studiengänge
    • Digital Administration and Cyber Security (DACS)
    • Master of Public Administration (MPA) am Zentralen Lehrbereich
  • der fachspezifischen Qualifizierung (FQ) am Zentralen Lehrbereich.

Das Team des Prüfungsamts ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung einzuhalten und umzusetzen. Daher legt es ein besonderes Bewusstsein auf die Achtung der Persönlichkeitsrechte und damit auf den Schutz personenbezogener Daten aller im Prüfungsverfahren beteiligten Personen.

Die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Umsetzung sind im "Datenschutzkonzept des Prüfungsamtes" niedergelegt, das Sie hier nachlesen können.

Unterlagen zum Masterstudiengang

Weitere Unterlagen zum Studiengang finden Sie auf den Seiten des Studiendekanats MPA.

Ihre Frage ist trotz aller Informationen auf dieser und den weiteren Seiten noch nicht beantwortet?

Wenden Sie sich dann gerne an das Team des Prüfungsamtes: pruefungsamt@hsbund.de

Hinweis zum Datenschutz

Für ein optimales Website-Erlebnis nutzen wir Cookies und weitere Online-Technologien, um personalisierte Inhalte zu zeigen, Funktionen anzubieten und Statistiken zu erheben. Ihr Klick auf "Erlauben" erlaubt uns diese Datenverarbeitung sowie die Weitergabe an Drittanbieter (auch in Drittländern) gemäß unserer Datenschutzerklärung. Cookies lassen sich jederzeit ablehnen oder in den Einstellungen anpassen. Über folgende Links erhalten Sie Informationen zur Datenschutzerklärung und zum Impressum.

Ok