Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Rechtliches und FAQ: Fachspezifische Qualifizierung

Häufig gestellte Fragen rund um Prüfungen

Anerkennung von Studienleistungen

Im Ausland oder in einem früheren Studiengang erbrachte Studienleistungen können in vielen Fällen anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt nicht durch das Prüfungsamt, sondern durch die für den Studiengang jeweils zuständigen Bereiche, hier für die Fachspezifische Qualifizierung durch das Dekanat am Zentralen Lehrbereich.

Bescheinigungen Ihrer Leistungen

Leistungen, die Sie erbracht und Prüfungen, die Sie erfolgreich absolviert haben, können zu unterschiedlichen Zwecken bestätigt werden.

Je nachdem, wie weit Sie mit Ihrer Qualifizierung fortgeschritten sind, benötigen Sie für Ihre Zwecke unterschiedliche Formen der Bescheinigung.

Einige Bescheinigungen erhalten Sie automatisiert. Sollte das nicht der Fall sein oder Sie benötigen lange Zeit nach Ihrer absolvierten Qualifizierung eine Bescheinigung, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Mitteilung von Prüfungsergebnissen

Nach einer Prüfung warten Sie gespannt auf Ihre Ergebnisse. Zu dieser Zeit häufen sich auch Nachfragen im Prüfungsamt, ob denn diese oder jene Note schon feststehe. Sobald alle Bewertungen für eine Modulprüfung vorliegen, erhalten Sie schnellstmöglich Ihr Ergebnis. Bitte verzichten Sie in der Zwischenzeit auf Sachstandsanfragen.

Bisher haben Sie Ihren Modulbescheid in Papierform per Postzustellungsurkunde oder persönlich erhalten.

  • Für Studierende, die ihre Prüfung nicht bestanden haben, ändert sich das Verfahren nicht.
  • Wenn Sie Ihre Modulprüfung bestanden haben, erhalten Sie ab Mitte August 2023 eine formlose Information über Ihr Prüfungsergebnis an Ihre dienstliche oder Ihre DE-Mail-Adresse. Wollen Sie an diesem Verfahren nicht teilnehmen, müssen Sie nichts veranlassen, dann erhalten Sie wie bisher Ihren Modulbescheid in Papierform.

Nach Abschluss des jeweiligen Semesters und Vorliegen aller Ergebnisse Ihrer Modulprüfungen, erstellt das Team des Prüfungsamtes eine Bescheinigung für dieses Semester.

Rechtsmittel

Sie haben Ihre Prüfung nicht bestanden oder sich für den klassischen Weg der Bekanntgabe via Post oder DE-Mail entschieden? Dann steht es Ihnen frei, Widerspruch einzulegen.

Sie haben Ihre Prüfung zwar bestanden, sind aber mit der Bewertung Ihrer Prüfungsleistung dennoch nicht einverstanden und haben Ihre dienstliche E-Mail Adresse beim Prüfungsamt angegeben? Dann steht Ihnen ein Überdenken der Bewertungsentscheidung zu. Ein Widerspruch ist später immer noch möglich.

Das Überdenkungsverfahren ermöglicht es, Einwände vorzutragen, die den Bewertungsspielraum der Prüferinnen und Prüfer betreffen. Verfahrensfehler können im Überdenkungsverfahren nicht geltend gemacht werden. Im Überdenkungsverfahren müssen Sie klare Hinweise geben, d.h. Ihre Einwände müssen Sie konkret und nachvollziehbar begründen. Die einfache Bitte, sich beispielsweise Ihre Klausur „noch einmal anzuschauen“ reicht zwar aus, liefert den Prüferinnen und Prüfern aber keinerlei Anhaltspunkte, aus welchen Gründen Sie die Bewertung überprüft haben möchten.

Das Überdenkungsverfahren setzen Sie ausschließlich mit dem Formular des Prüfungsamtes in Gang. Dazu füllen Sie den Antrag A, den Sie unter diesem Link finden, unter Wahrung Ihrer Anonymität aus und reichen ihn beim Prüfungsamt per E-Mail ein. Das Team des Prüfungsamtes leitet das Formular an die jeweiligen Prüferinnen und Prüfer weiter, selbstverständlich bleibt hier - wie gewohnt - Ihre Anonymität gewahrt. Die jeweiligen Prüferinnen und Prüfer überdenken ihre Bewertungsentscheidung und teilen ihr Ergebnis mit dem gleichen Formular (Teil B - Entscheidung) dem Prüfungsamt mit. Das Prüfungsamt teilt Ihnen die Entscheidung nach Erhalt unverzüglich mit.

Das beschriebene Verfahren gilt, wie eingangs erläutert, nur für bestandene Modulprüfungen. Gegen nicht bestandene Modulprüfungen können Einwände ausschließlich im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens vorgetragen werden.

Nach Abschluss des jeweiligen Semesters und Vorliegen aller Ergebnisse Ihrer Prüfungen, erstellt das Team des Prüfungsamtes eine Bescheinigung für dieses Semester. Sind Sie mit den bescheinigten Bewertungen nicht einverstanden, ist dagegen der Widerspruch möglich.

Schutz Ihrer persönlichen Daten

Im Prüfungsverfahren werden vielfältige personenbezogene Daten verarbeitet - das ist bei der Durchführung von Prüfungen unerlässlich: Daten wie Ihr Name, Ihr Geburtsort oder Ihre erbrachten Prüfungsleistungen müssen, so lange sie erforderlich sind, erhoben und gespeichert werden. Nur so können Prüfungsleitungen zertifiziert und Ihr Studienfortschritt dokumentiert und rechtlich begleitet werden.

Das Prüfungsamt verarbeitet personenbezogene Daten der Studierenden

  • der Studierenden des Grundstudiums am Campus Brühl/Zentraler Lehrbereich
  • des Studiengangs Verwaltungsmanagement am Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung,
  • der Studiengänge
    • Digital Administration and Cyber Security (DACS)
    • Master of Public Administration (MPA) am Zentralen Lehrbereich
  • der fachspezifischen Qualifizierung (FQ) am Zentralen Lehrbereich.

Das Team des Prüfungsamts ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung einzuhalten und umzusetzen. Daher legt es ein besonderes Bewusstsein auf die Achtung der Persönlichkeitsrechte und damit auf den Schutz personenbezogener Daten aller im Prüfungsverfahren beteiligten Personen.

Die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Umsetzung sind im "Datenschutzkonzept des Prüfungsamtes" niedergelegt, das Sie hier nachlesen können.

Ihre Frage ist trotz aller Informationen auf dieser und den weiteren Seiten noch nicht beantwortet?

Wenden Sie sich dann gerne an das Team des Prüfungsamtes: pruefungsamt@hsbund.de

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