Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Informationen für Prüfende

Die Antworten zu den häufigsten Fragen an das Team des Prüfungsamts finden Sie auf dieser Seite.

Abrechnung von Deputaten

Deputats- oder andere abrechnungsrelevante Daten meldet das Prüfungsamt stets am Semesterende an das Dekanat des Zentralen Lehrbereichs bzw. an den Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung.

Dort erfolgt die Buchung bzw. die Abrechnung dieser Daten, sie erfolgt nicht durch das Prüfungsamt.

Korrekturleitlinie im Studiengang Verwaltungsmanagement

Als Prüferin oder Prüfer sind Sie grundsätzlich nicht an Weisungen gebunden.

Allerdings ergeben sich aus dem Prüfungsrecht bzw. aus organisatorischen Rahmenbedingungen Formalien, die Sie bitte als Leitlinie beachten. Für das Hauptstudium des Studiengangs Verwaltungsmanagement sind die wichtigsten dieser Formalien sind in den Leitlinien zur Korrektur von Prüfungsleistungen zusammengefasst.

Prüfungsvergütung

Das Team des Prüfungsamts bearbeitet im Rahmen der Studiengänge DACS und Verwaltungsmanagement Ihre Anträge

  • aufgrund der Betreuung und Bewertung der Diplomarbeit und
  • zur Abrechnung Ihrer Prüftätigkeit im Rahmen der mündlichen Abschlussprüfung.

Zur Abwicklung dieser Tätigkeiten verwenden Sie bitte das Abrechnungsformular für die Prüfungsvergütung, das Sie hier oder im Bereich "Downloads" herunterladen können.


Die Vergütung für Ihren (nebenamtlichen) Lehr- oder Korrekturauftrag verantwortet nicht das Prüfungsamt, sondern die für die Studiengänge zuständigen Bereiche.
Zur Abrechnung dieser Vergütungen wenden Sie sich bitte direkt an

Prüfung von Abschlussarbeiten (Diplomarbeit, Masterarbeit)

Mit den jeweiligen Abschlussarbeiten sollen die Studierenden nachweisen, dass sie fähig sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine für die Studienziele relevante Problemstellung mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten.

Rechtsmittel der Studierenden

Selbst wenn Studierende eine Prüfung bestanden haben, kann der Wunsch nach einer Überprüfung der Bewertung entstehen. Bisher gab es dann nur die Möglichkeit des aufwändigen und förmlichen Widerspruchsverfahrens. Das Überdenkungsverfahren gibt allen Studierenden, in deren Studiengängen es rechtlich zulässig ist, zusätzlich die Möglichkeit, eine Bewertung durch die Korrektorinnen und Korrektoren kontrollieren zu lassen.

Details sind beschrieben unter dem jeweiligen Studiengang unter dem Menüpunkt „Rechtliches und FAQ“ und der Überschrift „Rechtsmittel“.

Weitere Fragen an das Team des Prüfungsamts...

...die nicht durch die Angaben auf den Seiten des Prüfungsamts geklärt werden:

Schreiben Sie eine E-Mail an das Team über pruefungsamt@hsbund.de (möglichst unter Angabe des Studiengangs, auf den Sie sich beziehen) oder rufen Sie uns an. Eine Übersicht der Zuständigkeiten finden Sie unter der Seite "Kontakt".

Bitte haben Sie Verständnis: Aufgrund der hohen Dichte an Prüfungsterminen - am Campus Brühl und in Berlin - ist die telefonische Erreichbarkeit nicht durchgängig zu gewährleisten!

Alle Angaben unter Vorbehalt, kurzfristige Änderungen sind möglich.

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