Rechtslehre, Zivilrecht
Innerhalb des Grundstudiums nehmen Studiengebiete, die sich mit Fragen des Rechts beschäftigen, einen breiten Raum ein. Im Studienfach Rechtslehre werden einige allgemein bedeutsame Gesichtpunkte und Hintergründe im Hinblick auf diese Studiengebiete dargestellt bzw. erarbeitet. Hierdurch sollen einerseits fachübergreifende Inhalte vermittelt werden, anderseits soll dies aber auch zu einem kritischen Verständnis der Phänomens "Recht" verhelfen.
Zum Inhalt der Rechtslehre gehören somit ein Überblick über die unterschiedlichen Rechtsgebiete und die sogenannten Rechtsquellen sowie die Erörterung der Funktion des Rechts innerhalb der Gesellschaft. Ferner sollen die Studierenden erste Kenntnisse zur Rechtsanwendung erwerben und so einen Einblick gewinnen, nach welchen Methoden rechtliche Problemstellungen gelöst werden
Das Zivilrecht ist eines der bedeutsamsten und umfangreichsten Rechtsgebiete innerhalb der Gesellschaft. Primär regelt es in allen Lebensbereichen die Rechtsverhältnisse jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers in Bezug zu den Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Fragen des Vertragsrechts, des Familein- und Erbrechts, aber auch des Wirtschaftsrechts gehören beispielsweise zu den wesentlichen Problemfeldern.
Auch für die öffentliche Verwaltung ist dieses Gebiet in vieler Hinsicht von großer Bedeutung. So handelt der Staat in zahlreichen Fällen nach zivilrechtlichen Maßstäben, z.B. durch eintsprechende Verträge bei der Beschaffung von Gütern oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Ferner wurde das Arbeitsrecht, das auch für die öffentliche Verwaltung bedeutsam ist, aus dem allgemeinen Zivilrecht entwickelt und ist hiervon entscheidend geprägt. Schließlich tauchen auch im Verwaltungsrecht und insbesondere im Strafrecht zivilrechtliche Fragestellungen auf.
Im Hinblick auf diese Gesichtspunkte ist das Fach Zivilrecht Teil des Grundstudiums innerhalb des Studiengebietes "Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns". Inhaltlicher Schwerpunkt ist dabei das sogenannte Vertragsrecht. Hier erfolgt eine Darstellung der wesentlichen Abläufe beim Zustandekommen von Verträgen sowie eine Behandlung hierbei auftretender Problemsteluungen. Ergänzt wird dieses durch die Erörterung von Fragen zum Haftungsrecht und zum Recht des Eigentums. Ziel ist es insoweit, dass die Studierenden die Fähigkeit erlangen, einfachere Fälle methodisch und inhaltlich richtig zu bearbeiten.
Studienbereichssprecher/-in und Vertreter/-in
Sprecherin
Stellvertreterin