Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist das Teilgebiet des öffentlichen Rechts, das die öffentliche Verwaltung ihrer hoheitlichen Aufgabenbewältigung zugrunde legt. Im Rahmen des Grundstudiums steht vor allem das „Allgemeine Verwaltungsrecht“ im Mittelpunkt, das für das gesamte Verwaltungsrecht geltende Begriffe und Regeln bereitstellt. Gegenstand der Veranstaltung sind neben dem prinzipiellen Aufbau der Verwaltung und ihrem Auftrag im Staatsgefüge insbesondere die allgemeinen Rechtsgrundsätze des Verwaltungshandelns, die Handlungsformen, die der Verwaltung zur Verfügung stehen, das Verwaltungsverfahrensrecht sowie die Grundzüge des Verwaltungsrechtsschutzes. Dabei erwerben die Studierenden u. a. die Fähigkeit, die gelernten Inhalte auf praktische Fälle anzuwenden.
Das „Allgemeine Verwaltungsrecht“ ist zudem eng mit den anderen juristischen Fächern verzahnt. So weist das Verwaltungsrecht gerade mit dem Staatsrecht besondere Berührungspunkte auf, da verschiedene zentrale verwaltungsrechtliche Rechtsgrundsätze ihren Ursprung letztlich in der Verfassung haben. Insoweit lässt sich Verwaltungsrecht als „konkretisiertes Verfassungsrecht“ (Fritz Werner) begreifen. Im Verlauf des Studiums müssen sich die Studierenden je nach Fachbereich und späterer Verwendung in zum Teil hochgradig spezialisierte Rechtsmaterien einarbeiten; dieses „Besondere Verwaltungsrecht“ umfasst beispielsweise das Beamtenrecht und zahlreiche Spezialfächer wie das Waffenrecht, das Ausländerrecht, das Asylrecht und das Bundespolizeirecht. Für die Studierenden der Bundespolizei werden die Grundlagen des polizeilichen Einsatzrechts darüber hinaus – ihrer Bedeutung für die spätere berufliche Tätigkeit entsprechend – bereits im Grundstudium gelehrt; zu den behandelten Materien gehören das Recht der Gefahrenabwehr (BPolG), das Strafprozessrecht (StPO) sowie das Zwangsrecht zur Durchsetzung präventiver und repressiver bundespolizeilicher Maßnahmen (VwVG; UZwG). Im Rahmen der späteren beruflichen Tätigkeit können außerdem noch weitere Gesetze und Aufgabenfelder relevant werden. Die im Grundstudium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten bilden insoweit eine belastbare Grundlage, um die verschiedenen Bereiche des „Besonderen Verwaltungsrechts“ handlungssicher zu verstehen und anzuwenden.
Insgesamt vertritt der Studienbereich „Verwaltungsrecht“ im Grundstudium also nicht nur eine ebenso spannende wie grundlegende Materie, sondern vermittelt den Studierenden auch im Hinblick auf das weitere Studium der Rechtsfächer und die spätere berufliche Tätigkeit unverzichtbare Kenntnisse und Fertigkeiten.
Studienbereichssprecher/-in und Vertreter/-in
Sprecher
Stellvertreterin