Recht des öffentlichen Dienstes
Das Lehrgebiet „Recht des öffentlichen Dienstes“ umfasst insbesondere das bundesdeutsche Beamtenrecht (BBG) sowie das Arbeits- bzw. Tarifrecht (im öffentlichen Dienst des Bundes).Je nach Fachbereich variieren die Schwerpunkte. Grundsätzlich werden jedoch folgende Inhalte gelehrt:
Nach Erläuterung der verfassungsrechtlichen Grundlagen für das Beamtenrecht werden die einschlägigen Rechtsquellen dargestellt, vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung des Beamtenrechts auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland. Anschließend werden die Unterschiede der verschiedenen Mitarbeitergruppen (Beamte / Angestellte) im öffentlichen Dienst geklärt. Danach werden Rechtsnatur, Begründung, Veränderung sowie Beendigung eines Beamtenverhältnisses eingehend behandelt. In diesem Rahmen wird zudem der Rechtsschutz des Beamten sowie seitens des Dienstherrn in beamtenrechtlichen Streitigkeiten behandelt.
Einen weiteren Komplex stellen die Rechte des Beamten dar, wobei insbesondere auf das Personalaktenrecht, Nebentätigkeitsrecht, etc. in gebotenem Umfang eingegangen wird. Schließlich werden die Studierenden mit den Dienstpflichten sowie den Folgen bei deren Nichtbeachtung intensiv vertraut gemacht. Grundzüge des Disziplinarrechts sowie Haftungsfragen runden das Thema ab.
Im zweiten Komplex „Arbeits- und Tarifrecht“ werden die Studierenden zunächst mit den Unterschieden zwischen dem Arbeitsrecht einerseits sowie dem Beamtenrecht andererseits bekannt gemacht. Abschließend wird insbesondere auf das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes eingegangen.
Studienbereichssprecher/-in und Vertreter/-in
Sprecherin
Stellvertreter