Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Lehrpreisträger 2023

Am 8. März 2023 wurde - jetzt bereits zum dritten Mal - der hochschulweite Lehrpreis des Präsidenten der HS Bund verliehen. Für den Lehrpreis haben die Studierenden der HS Bund zuvor 18 Lehrende aus 7 Fachbereichen vorgeschlagen. Die nominierten Lehrkonzepte zeigen dabei nicht nur wie vielfältig Studium und Lehre an der HS Bund ist, sondern auch wie intensiv Studierende und Lehrende in den Lehrveranstaltungen zusammenarbeiten und sich gemeinsam für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Lehre engagieren.

Mit einem Lehrpreis ausgezeichnet wurde in diesem Jahr Frau Jana Lohmann vom Fachbereich Finanzen für Ihr Lehrkonzept zur Veranstaltung Verbote und Beschränkungen im Teilbereich des besonderen Zollrechts, für das Sie ein digitales Blended-Learning und Inverted-Classroom Konzept mit intensiv begleiteten Selbststudienphasen für eine Kursgröße von 100 Studierenden entwickelt hat. In diesem Konzept werden Studierende zudem aktiv bis in die Moderation der Veranstaltung einbezogen. Das innovative Klausurtraining mit Perspektivwechsel rundet den Kompetenzerwerb der Studierenden ab. Hierbei werden zunächst Praxisszenarien gesammelt und darauf aufbauend Möglichkeiten erarbeitet, diese Praxisszenarien in einen Klausursachverhalt einzubetten um dann gemeinsam Klausureinstiege auszuformulieren.

Ein weiterer Lehrpreis ging an das Lehrteam bestehend aus Herrn Prof. Dr. Albrecht von Graevenitz und Herrn ROAR Matthias Tito für Ihr Lehrkonzept zum Modul Zivil- und Vergaberecht. Die beiden Lehrenden haben ein völlig neues, interdisziplinäres Modul konzipiert, das im Team-Teaching umgesetzt wird. Kern Ihres Konzeptes bildet die intensive Verzahnung von Zivilrecht und Vergaberecht, welche konsequent an den Anforderungen in der behördlichen Praxis ausgerichtet ist. Durch aufeinander aufbauende Team-Lernphasen sowie durch die formative, mündliche (Peer-) Prüfungsstruktur trainieren die Studierenden neben fachlichen auch eine Vielzahl von überfachlichen Kompetenzen und erwerben ergänzend Strategien und Sicherheit für die unmittelbar bevorstehende mündliche Bachelorprüfung.

Auf der Senatssitzung präsentierten die Lehrpreisträger die Ziele, Funktionen aber auch die wesentlichen Details rund um Aufbau und Ablauf Ihr Lehrkonzepte. Besonders interessant waren dabei die Impulse der Lehrpreisträger, wie sich die Lehrkonzepte auch in Veranstaltungen anderer Fachdisziplinen und in andere Curricula übertragen lassen können. Alle Details rund um die beiden Lehrkonzepte können Sie im Folgenden nachlesen.

Frau Jana Lohmann vom Fachbereich Finanzen wurde für ihr Lehrkonzept zur Veranstaltung Verbote und Beschränkungen - H I mit einem Lehrpreis ausgezeichnet.



Herr Prof. Dr. Albrecht von Graevenitz und Herr ROAR Matthias Tito vom Fachbereich Bundeswehrverwaltung wurden für ihr Lehrkonzept zum Modul 16/I: Zivil- und Vergaberecht mit einem Lehrpreis ausgezeichnet.


ORR'in Jana Lohmann - Verbote und Beschränkungen

Das mit dem Lehrpreis ausgezeichnete Lehrkonzept habe ich für die Lehrveranstaltung „Verbote und Beschränkungen“ entworfen, die im Hauptstudium I (= 3. Semester) des Diplomstudiengangs „Finanzwirt/in FH“ am Fachbereich Finanzen unterrichtet wird.

Die Lehrveranstaltung musste pandemiebedingt für die Fernlehre mit einer Gruppenstärke von ca. 100 Studierenden neu konzipiert werden. Dabei war ein Lerntageraster vorgegeben, wonach die insgesamt 8 Zeiteinheiten (8 x 90 Minuten) auf drei Lerntage zu verteilen waren. Die intendierten Lernergebnisse entsprachen den typischen Zielen einer rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung: Die Studierenden sollen die Grundbegriffe des Rechtsgebiets erklären, Rechtsgrundlagen benennen und Zuständigkeiten aufzeigen können. Sie sollen die rechtlichen Entscheidungen sowie gebotenen Maßnahmen erläutern und anhand von Fällen anwenden können.

Die im Folgenden vorgestellten Eckpunkte meines methodischen Vorgehens lassen sich aber auch auf andere Fächer und Rahmenbedingungen übertragen.

1. Klare Struktur: Trennung von „Wissenserwerb“ und „Klausurtraining“

Meiner Erfahrung nach finden Studierende einen besseren Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, wenn sie sich zunächst „nur“ auf die Erarbeitung der Fachinhalte fokussieren können und erst im Anschluss die gutachtliche Lösung von Übungsfällen (mit seinen ganz eigenen Anforderungen) hinzukommt. Dementsprechend habe ich die Lehrveranstaltung in zwei Abschnitte unterteilt: „Wissenserwerb“ (1. + 2. Lerntag) und „Klausurtraining“ (3. Lerntag). Die Inhalte der ersten beiden Lerntage sind dabei bereits anhand des Prüfungsschemas angeordnet, welches am dritten Lerntag und in der späteren Abschlussklausur anzuwenden ist.

2. Abgestimmtes Übungsprogramm

In rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen bestehen die Übungsphasen häufig direkt und ausschließlich aus der Lösung von Übungsfällen. Ich habe einen anderen Weg gewählt: Für die ersten beiden Lerntage („Wissenserwerb“) habe ich verschiedene Übungen entworfen, die spezifisch (nur) auf das Feinziel der jeweiligen Übungsphase ausgerichtet sind und von den Studierenden digital an ihren iPads bearbeitet werden können. Die gut überschaubaren Übungssequenzen verleihen dem Unterricht eine schwungvolle Dynamik. Zudem können die Studierenden evtl. Verständnisschwierigkeiten anhand der verschiedenen Übungen gut einordnen und Rückfragen ggf. sehr gezielt stellen. Zugleich legen die Übungen den Grundstein für die Bearbeitung kompletter Übungsfälle. Denn sie sind so zusammengestellt, dass bereits alle wesentlichen fachlich-inhaltlichen Arbeitsschritte späterer Falllösungen eingeübt werden.

3. Verzahnung von Präsenz- und Selbststudium

Die Lehrveranstaltungen am Fachbereich Finanzen werden teilweise als „Präsenzlehre“ bzw. „synchron betreute Fernlehre“ und teilweise als „angeleitetes Selbststudium“ durchgeführt. Bei der Umsetzung dieses Blended-Learning-Konzepts habe ich mich für ein Rotationsmodell mit abwechselnden Vermittlungs- und Selbstlernsequenzen entschieden.

Zur inhaltlichen Verzahnung habe ich das Selbststudium zwischen dem ersten und zweiten Lerntag inhaltlich besonders eng auf die vorherige Fernlehre abgestimmt. Dazu habe ich z.B. eine zweiteilige Übung vorgesehen. Während der Vorlesung wird anhand erster Übungsaufgaben zunächst die richtige Vorgehensweise bei der Übung eingeübt. Die synchrone Begleitung ermöglicht es, die Studierenden zu motivieren und unmittelbar Fragen zu beantworten. Weitere (umfangreichere) Übungsaufgaben bearbeiten die Studierenden dann in der anschließenden Selbstlernsequenz. Dabei können sie sich ein unterstützendes Lernvideo – auch auszugsweise – beliebig oft ansehen. Mit einer solchen Verknüpfung der Vermittlungs- und Selbstlernsequenz lässt sich die erfahrungsgemäß stark ausgeprägte Heterogenität innerhalb einer Großgruppe ausgleichen und eine Synchronisation des Lernstands erzielen.

Im Übergang zwischen dem zweiten und dritten Lerntag habe ich im Sinne des Inverted-Classroom-Models vorgesehen, dass die Studierenden einige (einfachere) Fachinhalte anhand von bereitgestellten Fernlehrematerialien (Lernvideo, Begleittext, Übung) selbständig vorbereiten.

4. Klausurtraining mit Perspektivwechsel

Am dritten Lerntag werden dann gemeinsam Übungsfälle gelöst. Da die Studierenden sich zu diesem Zeitpunkt bereits das gesamte benötigte materielle Recht erarbeitet haben, können sie sich sehr gut beteiligen und die Falllösung zunehmend selbständig voranbringen. Dies schafft zeitliche Freiräume, um neben den fachlich-inhaltlichen Aspekten auch die Methodik der Fallbearbeitung sowie Klausurtaktik zu behandeln, um also die reine „Falllösung“ zu einem gezielten „Klausurtraining“ auszubauen. Dabei wird auch die Erstellung von Klausuren aus Sicht der Prüfenden thematisiert: Zunächst werden gemeinsam Praxisszenarien mit Bezug zu den im Kurs behandelten rechtlichen Fragestellungen gesammelt. Darauf aufbauend stelle ich Möglichkeiten vor, diese Praxisszenarien in einen Klausursachverhalt einzubetten („Klausurtypen“). Abschließend werden für die verschiedenen „Klausurtypen“ passende „Klausureinstiege“ ausformuliert. Der Perspektivwechsel eröffnet den Studierenden eine neue Verständnisebene und befähigt sie, im Rahmen der Nacharbeit auch eigene Sachverhalte zu erstellen und Variationsmöglichkeiten zu durchdenken. Sie lernen, ihr Wissen anwendungsorientiert abzurufen und unter Heranziehung ihres Repertoires an Musterformulierungen in ein ansprechendes Gutachten zu überführen.

5. Aktivierung

Gerade in der Fernlehre ist eine Aktivierung der Studierenden unerlässlich für ihren Lernerfolg. Dazu lege ich den Fokus auf die gemeinsame Erarbeitung der Inhalte (z.B. Brainstorming auf dem digitalen Whiteboard, Umfragen, Übungen am iPad, Falllösung und Formulierungsübungen in den geteilten Notizen) und binde die Studierenden während der gesamten Lehrveranstaltung aktiv in das Unterrichtsgeschehen ein. Unter Einsatz von Moderationstechniken aus dem Radio und aus Podcasts spreche ich die Studierenden direkt an und habe über weite Teile der Veranstaltung wechselnde Studierende „zugeschaltet“. Können sie sich nicht per Mikro zu Wort melden, stelle ich Fragen, die sie per Chat beantworten können. Um trotz der Großgruppe möglichst viele Studierende einbeziehen zu können, spreche ich dabei mitunter auch mehre Studierende gleichzeitig an („Ich frage alle Kolleginnen und Kollegen mit Nachnamen A-C“; „Nun eine Frage nach Köln“). Um sie zur Beteiligung zu motivieren, lege ich besonderen Wert auf eine stets kooperative, angstfreie Lernatmosphäre mit kollegialer Unterstützung. Meine Kamera lasse ich hingegen nicht mitlaufen, sondern setze die Videoübertragung nur punktuell zur gezielten Betonung und zusätzlichen Aktivierung ein.

Sie haben Anregungen oder Fragen zu meinem Lehrkonzept? Dann kontaktieren Sie mich gerne. Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen!

Prof. Dr. Albrecht von Graevenitz und ROAR Matthias Tito - Zivil- und Vergaberecht

Die Lehrveranstaltung "Zivil-/Vergaberecht" ist als Modul 16/I im sechsten Semester des Präsenzstudiengangs "Bachelor of Public Administration" am Fachbereich Bundeswehrverwaltung angesiedelt, der mit dem akademischen Grad "Bachelor of Laws" (LL.B.) abschließt. Ziel dieses dreijährigen dualen Studiengangs ist die Berufsbefähigung der Studierenden für alle Aufgaben in der Bundeswehrverwaltung. Leitmotiv des Studiums ist neben Interdisziplinarität und Internationalität die Orientierung am Einsatzspektrum der Streitkräfte.

Ziel der Lehrveranstaltung im Modul 16/I ist es, dass die Studierenden in den Bereichen Beschaffung, Vergabe- und Zivilrecht Wissen verknüpfen, praktisch anwenden und Vortragen lernen. Das Konzept wurde von Prof. Dr. Albrecht v. Graevenitz und ROAR Matthias Tito in einem rund einjährigen Prozess für den (damals) neuen PSG-Bachelorstudiengang am FB BWV entwickelt und mit dessen erstem Durchgang im WS 2021/2022 das erste Mal und seitdem jedes Semester eingesetzt.

Die Lehrveranstaltung baut auf den Veranstaltungen "Zivilrecht" (Modul 3 und 7) und "Beschaffung" (Modul 9) aus dem ersten Studienjahr auf und knüpft zudem an den von den Studierenden in den Praxisphasen gesammelten Erfahrungen an. Die Dozenten haben bei der Konzeptionierung von Modul 16/I erwogen, dass die Studierenden im ersten und zweiten Semester den Stoff unter erheblichem Einsatz von elearning-Mitteln sowie inverted classroom-Ansätzen vermittelt bekommen (haben). Im Sinn eines Methodenwechsels ist im sechsten Semester in Modul 16/I daher bewusst ein (noch) mehr präsenzfokussiertes, seminarartiges, die Studierenden (noch) mehr zu Wort kommen lassendes Format gewählt worden.

Die Veranstaltung findet i.d.R. vor je zwei Hörsälen mit je rund 20 Studierenden statt.

Die aktiven Phasen des Moduls 16/I konzentrieren sich auf sechs bis sieben Wochen, die in der Regel über einen längeren Zeitraum von zwei bis vier Monaten verteilt werden. Zwischen den im Folgenden genannten Wochen liegen also noch zusätzliche Zeiträume, die die Studierenden (teils) flexibel nutzen können.

Zunächst wird in Woche 1 in Lehrgesprächen das Wissen des Vergabe- und Zivilrechts aus dem ersten Studienjahr aufgefrischt. Zudem werden Querverbindungen zwischen den beiden Fächern gezogen.

In Woche 2 erarbeiten alle Studierenden in Zweiergruppen - begleitet von den Dozenten - kurze unbenotete Referate auf der Grundlage eines realistischen Falls des "Einkaufs in der Bundeswehr". In Woche 3 werden diese Referate dann vor der Gruppe und den beiden Dozenten gehalten und anschließend von den Studierenden herausgearbeitete Aspekte und Zusatzfragen besprochen.

Damit geben die Wochen 2 und 3 die Möglichkeit, die verschiedenen Teile des Vergabevorgangs aus vergabe- und zivilrechtlicher sowie verwaltungspraktischer Sicht eingehend zu beleuchten und zu diskutieren. Es ergibt sich, dass die Studierenden nicht immer gleich an die Falllösung herangehen, was Gelegenheit gibt, Fallstricke und Optionen zu erkennen und zu besprechen.

In Woche 4 erarbeiten die Studierenden, wieder in Zweiergruppen und wieder belgeitet von den Dozenten, unbenotete Referate, die die Schnittstelle von Zivil- und Vergaberecht methodisch beleuchten. Diese Referate werden dann vor der Gruppe und den Dozenten in Woche 5 gehalten. Die Themen werden dann in der Gruppe mit den Dozenten besprochen, diskutiert und vertieft. Dieser Teil der Veranstaltung dient dazu, wissenschaftliches, juristisch-methodisches Arbeiten zu üben.

Das Modul 16/I endet mit den Wochen 6/7 mit benoteten Referaten, deren Themen bereits in Woche 1 ausgegeben wurden und die ebenfalls in Zweiergruppen erarbeitet und gehalten werden. Hier halten jeweils zwei Studierende mit ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen ein selbst entwickeltes Lehrgespräch, moderieren eine Diskussion und beantworten Fragen. Die Themen dieser Referate sind den Bereichen Beschaffung, Vergabe- und Zivilrecht entnommen und zielen auf eine vertiefte Befassung mit einem vorgegebenen Aspekt ab.

Als wesentlicher Ausgangspunkt für viele Referate dienen (auf Ilias zur Verfügung gestellt) Materialien (Folien, Lehraufsätze in den Zeitschriften BWV/UBWV), die von den beiden Dozenten für dieses Modul entwickelt wurden. Zudem wird den Studierenden der Einstieg in ihre Referatsthemen durch gezielte (sonstige) Literatur- oder Rechtsprechungshinweise erleichtert. Für die Studierenden wurde zudem ein Handapparat zusammengestellt, der durch die Bibliothek aktuell gehalten und erweitert wird.

In den Erarbeitungsphasen sämtlicher Referate stehen die Dozenten als Ansprech- und Diskussionspartner zur Verfügung. Die Studierenden sind gehalten, jeden Vortrag mindestens ein Mal mit den Dozenten vorzubesprechen. Die Lehrenden stehen aber auch für weitere Gespräche zur Ver-fügung, was gut genutzt wird.

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Moduls erkennen und verstehen die Studierenden Schnittstellen von Zivil- und Vergaberecht vertieft und können beide Rechtsbereiche parallel anwenden; berufspraktische Informationen und Sachverhalte werden besser verstanden. Ein selbstständiges Erarbeiten von Lösungen wurde geschult. Die Verwendung rechtswissenschaftlicher Methoden wurde erarbeitet.

Die in Modul 16/I erarbeiteten Fähigkeiten helfen auch, die Präsentation bei der Verteidigung der Bachelorthesis, die am Ende des Studiums ansteht, optimiert vorzubereiten. Daher werden den Studierenden bereits in Modul 16/I angehalten, ihre Referate unter Einsatz moderner Medien zu präsentieren. Alle Studierenden bisher haben insoweit zumindest Powerpoint zum Einsatz gebracht, manche auch zusätzlich Whiteboard oder Tafel.

Seit dem zweiten Durchgang wird das Modul 16I/ durch einen Vortrag eines Kollegen ergänzt, der die Thematik der Wirtschaftlichkeitsberechnung beleuchtet. Im dritten Durchgang wurde noch ein Vortrag eines Praktikers des gehobenen Dienstes hinzugenommen, der auch künftig das Modul 16/I bereichern soll.

Hinweis zum Datenschutz

Sie können sich hier entscheiden, ob in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt werden darf, um dem Betreiber der Website die Erfassung und Analyse verschiedener statistischer Daten zu ermöglichen. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

Ok