Promotion
Kooperativ promovieren an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
„Promovieren oder nicht promovieren?“ – Im Studiendekanat Masterstudiengang (MPA) der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung ist dies keine Frage mehr. Seit 2016 verfügt die Hochschule über ein kooperatives Promotionsrecht. Grundlage hierfür ist eine förmliche Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer über die gemeinsame Durchführung von Promotionsvorhaben.
Als kooperativ Promovierender werden Sie „im Tandem“ durch jeweils eine Wissenschaftlerin oder einen Wissenschaftler der Hochschule des Bundes und der Universität Speyer betreut. Sie haben daher gleich zwei „Doktormütter“ oder „Doktorväter“. Professorinnen und Professoren unserer Hochschule wirken ebenfalls gleichberechtigt bei der Begutachtung der Dissertation und in der mündlichen Doktorprüfung mit.
Eine kooperative Promotion ermöglicht die vertiefte wissenschaftliche Bearbeitung anwendungsbezogener Forschungsthemen. Sowohl die Anwendungsorientierung als auch die im Promotionsstudium geknüpften Netzwerke mit Vertretern aus Wissenschaft und Verwaltungspraxis eröffnen Ihnen nach dem Abschluss der Promotion weitere berufliche Perspektiven.
Eine kooperative Promotion an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung nimmt in der Regel drei bis vier Jahre in Anspruch.
Für Auskünfte steht Ihnen der Wissenschaftliche Leiter des Studiendekanats Masterstudiengang (MPA) Prof. Dr. Thomas Sauerland jederzeit zur Verfügung.
Informationen für Promovierende
Der Weg zu einer Promotion steht Ihnen offen, wenn Sie vom Promotionsausschuss der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer als Promotionsbewerberin oder Promotionsbewerber angenommen werden. Die Annahme setzt u. a. voraus, dass Sie
- Absolventin oder Absolvent des Masterstudiengangs „Master of Public Administration“ oder Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sind,
- zum besten Drittel der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der Abschlussprüfung des Masterstudiengangs „Master of Public Administration“ oder eines anderen Masterstudiengangs in Ihrem Prüfungsdurchgang gehören und
- eine Betreuungsvereinbarung mit Ihren beiden Betreuern von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und der Universität Speyer abgeschlossen haben.
Weitere Voraussetzungen für die Annahme als Promotionsbewerberin oder Promotionsbewerber sowie die Zulassung zum Prüfungsverfahren enthält die Promotionsordnung der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer vom 2. Dezember 2014, zuletzt geändert am 7. November 2016.
Informationen für Hochschullehrende
Seitens der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sind Professorinnen und Professoren (BesGr. W oder C BBesO) zur Mitwirkung an Promotionsverfahren berechtigt, die durch eine qualifizierte Promotion ausgewiesen und aktiv forschend tätig sind.
Die Mitwirkung an kooperativen Promotionsverfahren umfasst die Mitbetreuung der Promotionsbewerberin oder des Promotionsbewerbers, die Begutachtung und Bewertung der Dissertation sowie die Mitgliedschaft in der Prüfungskommission zur Durchführung der mündlichen Prüfung.
Weitere Einzelheiten über die Mitwirkung an kooperativen Promotionen enthält die Promotionsordnung der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer vom 2. Dezember 2014, zuletzt geändert am 7. November 2016.
Download
Promotionsordnung der DUV Speyer